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10Aufgrund der neuen Verordnungserm%u00e4chtigung gem%u00e4%u00df %u00a7 43 Abs. 4a StVO gibt es jetzt ein efektives und unkompliziertes Instrument, um die Sicherheit im Ortsgebiet nachhaltig zu verbessern. Gemeinden k%u00f6nnen besonders schutzbed%u00fcrftige Bereiche rund um Schulen, Kinderg%u00e4rten, Krankenh%u00e4user oder Senioreneinrichtungen o. %u00c4. durch Temporeduktionen sch%u00fctzen %u2013 einfach und ohne kostenintensive Verfahren.Was bedeutet dies f%u00fcr Gemeinden konkret?Freiwillig und fexibelDie Verordnung kann in Standardf%u00e4llen direkt erlassen werden, um die Verkehrssicherheit gezielt in sogenannten Bereichen mit besonderem Schutzbed%u00fcrfnis zu verbessern. Insbesondere Sie als Gemeinde entscheiden, wo Schutz gebraucht wird!Schnell und unb%u00fcrokratischDie Gemeinde (bzw. f%u00fcr Landesstra%u00dfen die Bezirksverwaltungsbeh%u00f6rde) kann bspw. damit Tempo 30 f%u00fcr Bereiche mit besonderem Schutzbed%u00fcrfnis in Ortsgebieten verordnen, ohne eine %u201eErforderlichkeitspr%u00fcfung%u201c durchzuf%u00fchren. Somit fallen H%u00fcrden wie teure Sachverst%u00e4ndigengutachten, langwierige Pr%u00fcfungen oder komplizierte Verfahren weg.Und so einfach funktioniert%u2019s:Schutzbereich festlegen (Strecke(n)/Zonen) %u2013 Verordnung mit Tempo 30 nach abgek%u00fcrztem Ermittlungsverfahren erlassen %u2013 Verkehrszeichen aufstellen!Die neue %u201eSchutzbereich-Verordnung zur Geschwindigkeitsreduktion%u201cBestimmteStra%u00dfenStreckenZonenBereiche mitbesonderemSchutzbed%u00fcrfnisNur inOrtsgebietenKANN-Bestimmung%u00bbEignung%u00ab zur Erh%u00f6hung der VerkehrsssicherheitDie neue %u201eSchutzbereich-Verordnung zur Geschwindigkeitsreduktion%u201c gem%u00e4%u00df %u00a7 43 Abs 4a StVOGrafk: KFVGrafk: KFV Grafk: KFVGrafk: KFV