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                                    5Mit der 35. Novelle der Stra%u00dfenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, wurde erstmals eine vereinfachte M%u00f6glichkeit geschafen, die zul%u00e4ssige H%u00f6chstgeschwindigkeit im Ortsgebiet gezielt zu senken %u2013 n%u00e4mlich in gesetzlich klar defnierten Bereichen, in denen Fu%u00dfg%u00e4nger und Radfahrer besonders gef%u00e4hrdet sind: Hier kann das generelle Tempolimit von 50 km/h auf beispielsweise 30 km/h reduziert werden.Die vorliegende Brosch%u00fcre bietet eine umfassende %u00dcbersicht %u00fcber jene Neuerungen der Novelle. Sie richtet sich insbesondere an Gemeinden und dient als praxisorientierte Unterst%u00fctzung bei der Umsetzung. Neben der Er%u00f6rterung zentraler Fragen werden auch konkrete Handlungsempfehlungen gegeben.Wesentliche %u00c4nderungen im %u00dcberblickNeues Instrument f%u00fcr GeschwindigkeitsreduktionEinf%u00fchrung eines zus%u00e4tzlichen Instruments zur Verringerung der Geschwindigkeit in Bereichen des Ortsgebiets, in denen sich vermehrt Kinder, Senioren sowie Menschen mit k%u00f6rperlichen Beeintr%u00e4chtigungen als Fu%u00dfg%u00e4nger oder Radfahrer aufalten und besonders gef%u00e4hrdet sind.Freiwillige UmsetzungDie Beh%u00f6rde hat die Befugnis, eine derartige Verordnung zu erlassen, ist dazu jedoch nicht verpfichtet.Vereinfachtes Ermittlungsverfahren und VorteileDie neue Regelung reduziert den Verwaltungs- und Kostenaufwand erheblich, da in den meisten F%u00e4llen kein Gutachten erforderlich ist.Entfallende Pr%u00fcfungen:%u2022 Nachweis spezifscher Gefahren wie Unfallzahlen oder Verkehrsfrequenzen und vergleichende Bewertung%u2022 Feststellung der Erforderlichkeit und Interessenabw%u00e4gung%u2022 Wissenschaftlich fundierte Pr%u00fcfung der %u00f6rtlichen und verkehrstechnischen GegebenheitenEinleitungEinleitung
                                
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