Die Anzahl der im Spital behandelten Verletzten nach E-Scooter-Unfällen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent auf 7.500 gestiegen, wie Daten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zeigen. Seit Beginn des E-Scooter-Booms im Jahr 2019 ist das mehr als eine Versechsfachung (2019 waren es 1.200 Verletzte). Ursache für viele Unfälle ist immer öfters Alkohol. Auch Drogen am E-Scooter-Steuer gehören mittlerweile zu den Problemfeldern.
Wien, 18. März 2025. Die Nutzung von E-Scootern boomt. Zugleich geht aber auch die Zahl der Unfälle in Österreich rapide nach oben, wie aktuelle Auswertungen im Rahmen von KFV IDB Austria zeigen. Demnach ist 2024 die Zahl der im Spital behandelten Verletzten bei E-Scooter-Unfällen im Vorjahresvergleich von 6.000 auf 7.500 (+25%) gestiegen. Eine Zahl, die sich in der behördlichen Verkehrsunfallstatistik nicht widerspiegelt, weil dort Unfälle nur dann erfasst werden, wenn die Exekutive hinzugezogen wird. Da es sich bei 78 Prozent der E-Scooter-Unfälle laut IDB um Alleinunfälle handelt, ist die Dunkelziffer bei diesen Unfällen besonders hoch.
„Wie wir aus einer aktuellen Befragung wissen, tragen für 45 Prozent der Befragten die E-Scooter-Fahrenden am stärksten zu Konflikten und Spannungen im Straßenverkehr bei“

©KFV/APA Fotoservice/Schedl
Um die hohe Dunkelziffer bei E-Scooter-Unfällen mit einzubeziehen, werden im Rahmen von KFV IDB Austria jedes Jahr tausende Unfallopfer in ausgewählten Krankenhäusern in Österreich über den Hergang und die Art ihrer Unfälle befragt und die Daten hochgerechnet. Seit Beginn des E-Scooter-Booms im Jahr 2019 hat sich demnach die Zahl der im Spital behandelten Verletzten bis 2024 von 1.200 auf 7.500 mehr als versechsfacht (s. Tabellen unten).
E-Scooter werden am häufigsten für Konflikte verantwortlich gemacht
Sehr hoch sind laut Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), aber auch die Spannungen im Straßenverkehr: „Wie wir aus einer aktuellen Befragung wissen, tragen für 45 Prozent der Befragten die E-Scooter-Fahrenden am stärksten zu Konflikten und Spannungen im Straßenverkehr bei. Keine anderen Verkehrsteilnehmenden werden in dieser Hinsicht so negativ beurteilt. Um die Konflikte zu entschärfen, fordern wir daher ein Bündel von Maßnahmen, wie etwa den qualitativen und quantitativen Ausbau der Radfahrinfrastruktur sowie eine verstärkte Bewusstseinsbildung unter den E-Scooter-Fahrenden für ein besseres Miteinander.“
Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss
Zunehmend Sorgen bereitet KFV-Verkehrsexpertin Mag. (FH) Ernestine Mayer auch die Zahl der Alkoholunfälle. „Bereits im Jahr 2023 waren laut offizieller Verkehrsunfallstatistik 13 Prozent der verunglückten E-Scooter-Lenkerinnen bzw. -Lenker alkoholisiert. In den ersten neun Monaten 2024 lag der Anteil dann bereits bei 16 Prozent. Sichtbar wird das Alkoholproblem nun auch in einer aktuellen Studie des KFV. Demnach kennen 14 Prozent der 1.000 Befragten andere Menschen, die angetrunken mit dem E-Scooter fahren. Das Alkohollimit bei E-Scootern liegt bei 0,8 Promille“, so Mag. (FH) Mayer. Daher wäre es ratsam, durch Sensibilisierungsmaßnahmen und verstärkte Kontrollen diesen Personenkreis vor Unfällen zu bewahren. Ein weiteres Problem sind Drogen. Das KFV hat 142 Personen befragt, die sowohl zum Kreis der E-Scooter-Nutzenden als auch grundsätzlich zum Kreis der Drogenkonsumenten gehören. Manche praktizieren beides auch gleichzeitig, denn 19 Prozent von ihnen haben eingeräumt, dass sie unter Drogeneinfluss schon ein- oder mehrmals einen E-Scooter gelenkt haben.
Mehrheit der Betroffenen unterstützt KFV-Forderung nach Helmpflicht
Ein großes Anliegen ist dem KFV auch die Forderung nach einer generellen Helmpflicht beim Fahren mit E-Scootern und E-Bikes, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden. Laut KFV-Erhebungen im Jahr 2024 liegt die Helmtragequote bei E-Scootern erst bei 13 Prozent. Im Leih-E-Scooter-Bereich ist der Wert sogar noch deutlich geringer, zumal das Ausborgen von Scootern oft spontan erfolgt und daher kein Helm verfügbar ist. Dipl.-Ing. Robatsch erklärt dazu: „Nicht nur uns ist eine Helmtragepflicht ein wichtiges Anliegen, sondern offenbar auch den E-Scooter-Fahrenden selbst. Denn obwohl nur 13 Prozent tatsächlich einen Helm tragen, befürworten 52 Prozent der befragten E-Scooter-Fahrenden eine Helmpflicht.“
„Zu den häufigsten Fahrfehlern gehören eine den Fahrverhältnissen bzw. der Bodenbeschaffenheit nicht angepasste Geschwindigkeit, Unachtsamkeit und Ablenkung sowie das fehlende Anzeigen von Abbiegevorgängen“

Häufige Fehler beim Fahren mit E-Scootern und Forderungen des KFV
„Zu den häufigsten Fahrfehlern gehören eine den Fahrverhältnissen bzw. der Bodenbeschaffenheit nicht angepasste Geschwindigkeit, Unachtsamkeit und Ablenkung sowie das fehlende Anzeigen von Abbiegevorgängen“, wie Mag. (FH) Mayer weiß. Da das Geben von Handzeichen beim Fahren mit einem E-Scooter sehr viel Geschicklichkeit erfordert, gehört zu den Forderungen des KFV daher nicht nur eine verpflichtende zweite Bremse und eine Glocke oder Hupe, sondern auch die österreichweit verpflichtende Ausstattung mit Blinkern. Das KFV fordert zudem die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 auf 20 km/h und eine Bewusstseinsbildung zur Verbesserung der Fahrdisziplin. Um die Schwere und Anzahl der E-Scooter-Unfälle künftig zu senken, brauche es schlussendlich ein Bündel von Maßnahmen. Neben dem traurigen Rekord bei den Verletzten, war das Jahr 2024 nämlich auch ein trauriger Rekord bei den Toten: 7 Personen haben in Österreich die Fahrt mit ihren E-Scootern nicht überlebt. So viele wie nie zuvor.
Entwicklung der im Spital behandelten Verletzten nach Unfällen mit E-Scootern
Jahr | Anzahl der Verletzten |
2019 | 1.200 |
2020 | 1.300 |
2021 | 2.800 |
2022 | 3.600 |
2023 | 6.000 |
2024 | 7.500 |
Quelle: KFV IDB Austria (Basierend auf Befragungen von Unfallopfern in ausgewählten Spitälern und auf Hochrechnungen)
Strafrahmen für das Fahren mit E-Scootern unter Alkoholeinfluss
Alkoholisierungsgrad | Strafrahmen |
ab 0,8 ‰ | 800 bis 3.700 Euro |
ab 1,2 ‰ | 1.200 bis 4.400 Euro |
ab 1,6 ‰ | 1.600 bis 5.900 Euro |
Verweigerung des Alkoholtests | 1.600 bis 5.900 Euro |