Seminarangebot von KFV und Land Steiermark klärt über die richtige Instandhaltung von Wegen auf
Bei Schönwetter zieht es viele Steirerinnen und Steirer an die frische Luft, dabei werden häufig Freizeitaktivitäten wie Spazierengehen, Wandern, Mountainbiken oder Skifahren ausgeübt. Was bei Hobbysportlerinnen und Hobbysportlern meist positiv zum allgemeinen Wohlbefinden beiträgt, kann jedoch schnell fatale Folgen haben. „Im Jahr 2016 wurden in der Steiermark rund 30.000 Verletzungen aufgrund von Sportunfällen im Spital behandelt (Österreich: 199.600). Dabei ereignen sich die meisten Verletzungen, welche unter anderem auch Wegehalter treffen könnten, beim Alpinen Skilauf, Radfahren bzw. Mountainbiken und beim Wandern bzw. Bergsteigen“, erklärt DI Peter Felber vom KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).
Durch Medienberichte über Haftungsfälle in Bezug auf Wegehaltung sind Verantwortliche in Gemeinden oftmals verunsichert. Leider führt dies häufig dazu, dass auf die Schaffung neuer Wege schon von vornherein verzichtet wird. Um solche Unsicherheiten künftig zu vermeiden, klärte das KFV gemeinsam mit dem Land Steiermark am 15. November 80 steirische Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeindebedienstete und Tourismusbeauftragte aus 53 Gemeinden und Unternehmen mit dem Seminar „Wegehalterhaftung – Eine Verantwortung, der man sich nicht entziehen kann“ über die Grundlagen der Wegehalterhaftung auf und grenzte die Verantwortlichkeiten in den Gemeinden ein. „Die stetige Erhöhung der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist uns ein großes Anliegen – die Schaffung neuer, sicherer Wege trägt einen wesentlichen Teil dazu bei. Mit dem kostenlosen Seminarangebot möchten wir möglichst viele Verantwortliche erreichen und etwaige Ängste vor Pflichten und Verantwortlichkeiten im Bereich der Wegehaltung nehmen“, betont Landesrat Anton Lang.
Seminar zur Eingrenzung von Verantwortlichkeiten
Das Seminar „Wegehalterhaftung – Eine Verantwortung, der man sich nicht entziehen kann“ richtet sich an alle jene, die die Verantwortung als Halter von Wegen im weitesten Sinne tragen. Zu diesen Wegen zählen im rechtlichen Sinn nicht nur öffentliche Straßen, sondern unter anderem auch Wanderwege, Skipisten, Rodelbahnen, Mountainbikestrecken oder auch Forststraßen. In diesem breitgefächerten Pflichtenbereich trägt die Eingrenzung von Verantwortlichkeiten in den Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Steirerinnen und Steirer bei. Neben der Vermittlung von Grundlagen der Wegehalterhaftung und Haftung auf öffentlichen Straßen, wurde auch die Wegehaltung im touristischen Bereich wie zum Beispiel auf Pisten, Loipen oder Wanderwegen thematisiert.
Praktische und umsetzbare Tipps
Im Mittelpunkt des Seminars stand die Erörterung von Lösungsansätzen zu praktischen Problemen und künftigen Aktivitäten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. So erhielten die Anwesenden zusätzlich zur Vermittlung der Grundlagen auch die Möglichkeit, aktuelle Sachverhalte zu diskutieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Dadurch konnte bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Gefühl für das Nötige und Zumutbare in diesem Pflichtenbereich geschaffen werden.
„Ziel der Veranstaltung ist es, bei den Verantwortlichen eine positive und zuversichtliche Haltung gegenüber diesem Thema zu bewirken und Ängste vor der Schaffung neuer Wege zu reduzieren“, betont Referent Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Abteilung Recht und Normen im KFV. „Die zahlreiche Teilnahme der steirischen Gemeinden, Tourismusverbände und Unternehmen an dem Seminar ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn: Nur wer bei der Wegehaltung alles richtig macht, kann gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit in den steirischen Gemeinden leisten“, ergänzt Landesrat Lang.