KFV-Beobachtungen zeigen, dass die Anhaltebereitschaft von Kfz-Lenkenden vor ungeregelten Schutzwegen abnimmt und die Konfliktsituationen zunehmen. Um besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmenden zu schützen, setzt sich das KFV für die Verdoppelung des Strafausmaßes bei Delikten, die Kinder akut gefährden, ein.
Alle 8 Stunden verunglückt eine zu Fuß gehende Person auf Österreichs Schutzwegen – mehr als 60 Prozent dieser Unfälle ereignen sich auf ungeregelten Schutzwegen. Aktuelle KFV-Beobachtungen (n=4.975) weisen zudem darauf hin, dass die Anhaltebereitschaft von Kfz-Lenkenden vor ungeregelten Schutzwegen abnimmt: Jede zehnte lenkende Person fuhr weiter, ohne die zu Fuß gehende Person am Schutzweg die Fahrbahn queren zu lassen. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 missachtete jede 13. lenkende Person den Vorrang der zu Fuß gehenden Person am Schutzweg. Was die Beobachtungen des KFV ebenso zeigen: Die Zahl der Konfliktsituationen zwischen Lenkenden und zu Fuß Gehenden nimmt zu. „Unsere aktuellen Beobachtungen verdeutlichen einmal mehr, dass der Weg zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden weiterhin ein großer ist. Gerade deshalb es ist notwendig, die Anhaltebereitschaft wieder zu erhöhen und Konflikte zu reduzieren, damit sich der positive Trend der Fußgängerunfälle nicht umkehrt“, betont Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung im KFV.
Bei Behinderung oder Gefährdung droht Lenkenden eine hohe Verwaltungsstrafe
Rechtlich gilt: Wer eine zu Fuß gehende Person beim Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg behindert, muss mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 726 Euro rechnen. Werden zu Fuß Gehende auf dem Schutzweg gefährdet, so droht eine Verwaltungsstrafe von 72 bis 2.180 Euro. Zusätzlich kommt es zu einer Vormerkung im Führerscheinregister. „An sich sehen die rechtlichen Vorschriften für die Missachtung des Vorrangs von zu Fuß Gehenden an Schutzwegen klare Strafen vor. In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen einer Behinderung und einer Gefährdung für die Exekutive allerdings oft nicht einfach. Hier ist über eine Vereinfachung des Vormerkdelikts bzw. eine grundsätzliche Reform der Schutzwegbestimmungen und -kennzeichnung zu diskutieren“, so Robatsch. „Weiters muss der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Das KFV setzt sich daher für eine Verdopplung des Strafausmaßes bei Delikten im Straßenverkehr, bei denen sich Kinder als Mitfahrende im Kfz und/oder im unmittelbaren Gefahrenbereich befinden und dadurch potenziell gefährdet sind, ein.“
KFV-Tipps für Lenkende:
- Nähern Sie sich einem Schutzweg stets bremsbereit.
- Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit in der Annäherung an Schutzwege bereits, wenn sich zu Fuß Gehende in der Nähe des Schutzweges aufhalten.
- Geben Sie zu Fuß Gehenden genug Zeit, die Straße in Ruhe zu überqueren. Achten Sie dabei besonders auf Kinder oder mobilitätseingeschränkte Personen.
- Halten Sie vor Zebrastreifen immer vollständig an, wenn ein Kind die Straße überqueren möchte oder sich bereits darauf befindet. Kinder lernen in der Verkehrserziehung, den Schutzweg erst zu überqueren, wenn ein Fahrzeug steht.
- Unsichtbarer Schutzweg: Für Kinder ist immer anzuhalten – auch dann, wenn diese von Eltern begleitet werden und auch dann, wenn kein Schutzweg vorhanden ist.
- Verhalten Sie sich korrekt, auch wenn Sie zu Fuß unterwegs sind – seien Sie ein Vorbild!
KFV-Tipps für zu Fuß Gehende:
- Beachten und beobachten Sie als zu Fuß gehende Person immer die Handlungen der lenkenden Person. Suchen Sie Blickkontakt.
- Geben Sie deutlich zu erkennen, dass Sie den Schutzweg benützen wollen (durch eindeutige Bewegung zum Fahrbahnrand).
- Verlassen Sie sich als zu Fuß gehende Person nicht auf Ihren Vorrang bei der Schutzwegquerung.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihnen die lenkende Person den Vorrang gibt, verzichten Sie lieber auf Ihren Vorrang!
- Das Erzwingen des Vorrechts oder das Betreten des Schutzweges, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten, kann verheerende Folgen haben. Kindern ist anzuraten, den Schutzweg erst dann zu betreten, wenn Fahrzeuglenker tatsächlich vor dem Schutzweg angehalten haben.
- Achten Sie als zu Fuß gehende Person bei Dämmerung und Dunkelheit auf gut sichtbare, helle Kleidung.