Von Drohnen und vermeidbaren Kollisionen

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Volle Sicherheit voraus: Was Sie als Drohnen-Fan wissen müssen.

Drohnen können Leben retten. Etwa im Lawineneinsatz oder bei der Rettung junger Wildtiere vor tödlichen Mähdreschern. Und Drohnen machen Spaß – als Geschenk unterm Weihnachtsbaum und entspannendes Hobby.

Dr. Armin Kaltenegger: „Drohnen-Piloten haben zu erfüllende Pflichten, über die sie informiert sein sollten“ Foto: KFV

Im Fall von Kollisionen bedeuten Drohnen aber fatale Gefahr. In den letzten Jahren häufen sich Meldungen über Beinahe-Kollisionen oder echte Unfälle mit Drohnen, bei denen Menschen gefährdet oder gar verletzt werden: Drohnen, die Fußgänger treffen, mit Fahrzeugen auf der Autobahn kollidieren, fast mit Hubschraubern oder Passagierflugzeugen zusammenstoßen. Drohnensicherheit ist also ein Thema, das von Tag zu Tag wichtiger wird: Rund 100.000 Drohnen schweben immerhin bereits über österreichischem Boden – Hobbyflieger miteinberechnet.

Wichtige News in Sachen Drohnen: Ab Juli 2020 gelten neue EU-weite Drohnenbestimmungen. Sie sollen dafür sorgen, dass Hersteller und Nutzer von Drohnen EU-weit die Sicherheit, die Privatsphäre und den Umweltschutz respektieren.

Abhängig vom jeweiligen Luft- und Bodenrisiko im Falle einer Kollision erfolgt eine Klassifizierung in drei Drohnen-Kategorien:

  • Open: niedriges Risiko, z.T. Registrierungspflicht, keine Genehmigung erforderlich. Für den Großteil der Nutzer ist diese Kategorie relevant.
  • Specific: erhöhtes Risiko, behördliche Bewilligung erforderlich
  • Certified: hohes Risiko, vergleichbar mit bemannten Luftfahrzeugen

Neu geregelt sind ab Juli 2020 die erlaubte Drohnen-Flughöhe, die Drohnen-Registrierungspflicht und die Drohnenpiloten-Ausbildung. Hier die wesentlichsten Neubestimmungen:

  • Jeder Flug über einer Höhe von 50 Metern bedarf – je nach Drohnengröße und Flugzone – einer Pilotenlizenz.
  • Drohnenpiloten-Ausbildung der Kategorie Open: Pilotenkompetenz muss künftig mittels Online-Ausbildung und entsprechender Tests nachgewiesen werden.
  • Für Drohnen ab 250 Gramm Gewicht gilt Registrierungspflicht: Drohnenbetreiber werden in einer Datenbank erfasst, Fluggeräte erhalten Registrierungsnummern.
  • Drohnen mit Kamera müssen unabhängig von ihrem Gewicht registriert werden.
  • Festlegung von No-Drone Zones (z. B. Flughäfen und deren Umgebung)

Informieren Sie sich also bereits beim Kauf und vor dem ersten Einsatz über alle technischen Details und die für Sie und Ihre Drohne geltenden gesetzlichen Bestimmungen! Das Motto lautet: Volle Sicherheit voraus!