Verschneite Verkehrszeichen: Was gilt?

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Im Winter können Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen durch Schnee verdeckt und nicht mehr deutlich erkennbar sein. Wenn Verkehrsregeln ausschließlich durch Bodenmarkierungen kundgemacht sind, verlieren sie an Rechtsgültigkeit, sobald die Markierungen aufgrund der Schneelage nicht mehr erkennbar sind. „Ortskundige, die wissen, wie die Richtungspfeile normalerweise verlaufen, sollten darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer sich anders verhalten als gewohnt“, so  Dr. Armin Kaltenegger, Verkehrsjurist im KFV. Die Kurzparkzonen-Regelung gilt auch, wenn die Bodenmarkierung nicht sichtbar ist. Allerdings kann die Regelung wegen der Umstände auch aufgehoben werden.

Verschneite Verkehrszeichen bedingt gültig

Wenn schneebedeckte Verkehrszeichen nicht mehr identifiziert werden können, sind sie ungültig und es ist die allgemeine Verkehrssituation zu beachten. Jene Verkehrsschilder, die man anhand ihrer äußeren Form erkennen kann, wie etwa „Stopp“ und „Vorrang geben“, behalten aber ihre Rechtsgültigkeit.