Studie: Aufholbedarf in Österreichs Haushalten in puncto Brandschutz

336

Rauchmelder und freie Stiegenhäuser können im Ernstfall Leben retten. Rauchfangkehrer-Innung und KFV präsentieren neue Videos mit lebensrettenden Tipps rund um den Brandschutz. Neue Erhebung zeigt: Fehlende Rauchwarnmelder und verstellte Fluchtwege sind keine Einzelfälle.

Wien, 1. Februar 2023. Immer wieder kommt es zu Zimmer- und in weiterer Folge Wohnungs- oder Hausbränden mit Verletzten und auch Toten. Welche einfachen Maßnahmen in solchen Situationen helfen können, Leben zu schützen und zu retten, erklärten heute der Innungsmeister der Rauchfangkehrer in der Wirtschaftskammer Wien, KommR Christian Leiner, und Dr. Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Zur Verdeutlichung haben Rauchfangkehrer-Innung und KFV zwei Videos produzieren lassen, die einfache, aber wichtige Vorsichtsmaßnahmen anschaulich darstellen.

Im ersten Video geht es darum, dass Zimmerbände, wenn sie erst einmal entstanden sind, von den BewohnerInnen oft sehr spät oder zu spät bemerkt werden. Dann steht mitunter schon die ganze Wohnung oder das ganze Haus in Flammen. Dabei wäre eine rechtzeitige Warnung ganz einfach. Rauch- bzw. Brandmelder bieten mit ihrem durchdringenden, schrillen Alarmton einen wichtigen Schutz. Das gilt vor allem in der Nacht, wenn Brände ausbrechen und die BewohnerInnen bereits schlafen. Im Schlaf wird zwar ein Warnton gut gehört, hingegen wird Rauch im Schlaf nicht gerochen!

KFV-Studie: Mehr als die Hälfte der Fluchtwege ist verstellt
Eine aktuelle KFV-Erhebung und Erfahrungen der Wiener Rauchfangkehrer zeigen, dass in puncto Brandschutz jedoch noch Aufholbedarf in Österreichs Haushalten herrscht. Weit mehr als die Hälfte der Mehrparteienhäuser in Österreich weist verstellte Fluchtwege auf! „Gegenstände, die im Hausflur abgestellt sind, leicht umstürzen, einengen oder brennbar sind, können im Ernstfall jedoch eine Stolperfalle darstellen, eine stärkere Brandentwicklung forcieren und somit einer ungehinderten Flucht sprichwörtlich im Wege stehen“, warnt Dr. Kaltenegger. „Das Abstellen von beispielsweise Kinderwägen, Fahrrädern oder selbst ein Paar Schuhe im Hausflur ist daher unzulässig und im Ernstfall brandgefährlich.“ Auch bei der Umsetzung weiterer Sicherheitsvorkehrungen ist noch Luft nach oben: In jedem dritten Stiegenhaus ist kein Feuerlöscher (27%) und in jedem zweiten Wohnhaus keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Fluchtwegen (53%) vorhanden.

Erfahrungen der Rauchfangkehrer: Risiko verstellter Fluchtwege oft nicht bewusst
Die Überprüfung der Fluchtwege sollte jedoch nicht nur in Stiegenhäusern und Gängen, sondern auch in besonders sensiblen Bereichen wie Kellern und Dachböden erfolgen. Dort abgestellte Gegenstände und Lagerungen machen die Flucht der BewohnerInnen vor Feuer und Rauch oft unmöglich. Auch erschweren blockierte Hausgänge im Brandfall besonders im Dunklen, falls die Beleuchtung ausfällt, eine effiziente Brandbekämpfung durch die zur Hilfe eilende Feuerwehr. Die Rauchfangkehrer sind gesetzlich beauftragt, die Hausverwaltungen bzw. die EigentümerInnen und BewohnerInnen aufzufordern, in Stiegenhäusern abgestellte Gegenstände wie z. B. Fahrräder, Möbel, Kinderwägen, Müll, Zeitungsstapel, zu entfernen. Erfolgt die Entsorgung nicht, sind die Rauchfangkehrer zur Anzeige verpflichtet. Dazu kommt es, wie Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer, KommRat Christian Leiner berichtet, zunehmend häufig, denn leider ist den BewohnerInnen das Risiko zu wenig bewusst: „Da wird nach dem Leitsatz ‚Prinzipiell verstehe ich die Sicherheitsvorschriften, aber bei mir passiert schon nichts‘ gehandelt.“

Brandmelder nur vorgeschrieben in seit 2008 errichteten bzw. umgebauten Wohnungen.
Bisher sind Rauchwarnmelder nur in einem Teil der Wiener Wohnungen, nämlich in den seit Juli 2008 neu errichteten bzw. umgebauten Objekten, vorgeschrieben. Deshalb empfiehlt die Landesinnung der Wiener Rauchfangkehrer die Nachrüstung von Rauchmeldern in allen älteren Wohnungen. Diese Geräte sind im gut sortierten Elektro-Fachhandel erhältlich und kosten meist um die 50 Euro. „Da aber nur funktionierende Brandmelder vor Rauch und Flammen warnen und eine rasche Flucht ermöglichen, bieten wir an, diese Geräte, im Zuge der jährlichen stattfindenden Kehrtermine, auf ihre Funktionsfähigkeit zu kontrollieren“, schlägt Leiner ein neues Service der Rauchfangkehrer vor.

RauchfangkehrerIn – ein Beruf mit jahrhundertelanger Tradition in Brandverhütung
Die Brandverhütung ist die historische Basis des Berufs der RauchfangkehrerIn. Im Mittelalter gab es strengste Bestrafungen für die HausbesitzerInnen, wenn der Rußbelag im Rauchfang zu brennen begann. Diese Feuer brannten oft nicht nur das Haus nieder, sondern ganze Straßenzüge. Damals gab es noch keine vorgeschriebene, regelmäßige Reinigung der Kamine durch RauchfangkehrerInnen. Erst im Jahr 1432 verordnete die Stadt Wien, dass Feuerstätten als vorbeugender Brandschutz überprüft werden müssen. Das war die Geburtsstunde des Berufs der RauchfangkehrerIn. Amtlich wurden die Rauchfangkehrer erstmals 1447 in den Wiener Stadtbüchern erwähnt.

Die beiden neuen Videos sind neben weiteren Erklärvideos unter www.rauchfangkehrer.wien abrufbar.

Presseaussendung pdf.