„Im heurigen Jahr sind bereits mehr Kinder bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen als in den letzten beiden Jahren zusammen“, erklärt DI Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV die alarmierenden Zahlen (2017: 8; 2018: 3; 2019: 16 – vorläufige Zahl). Oft ist das Queren von Straßen für Kinder gefährlich. Dabei gilt für Kinder immer der sogenannte „unsichtbare Schutzweg“: Sie haben immer und überall Vorrang – aber wie sieht die Realität aus? KFV-Analysen zeigen: mindestens 100.000 Kinder pro Tag können einen Schutzweg nicht sicher queren.
Kinder haben immer Vorrang!
Auch wenn Kinder die Gefahren des Straßenverkehrs oftmals noch nicht richtig einschätzen können und sich teils unvorhersehbar verhalten – an der Mehrheit der Unfälle sind sie unschuldig beteiligt: „In knapp zwei Drittel (64 Prozent) aller Fälle sind Kinder, die zu Fuß verunfallen, nicht Hauptunfallverursacher. Doch selbst wenn sich ein Kind bei der Querung einer Straße einmal nicht vorschriftsmäßig verhalten sollte, gilt der Grundsatz: Kinder haben im Straßenverkehr immer und überall Vorrang. Jedoch sind sich nicht alle Verkehrsteilnehmer dieser Tatsache bewusst. „Im Zuge einer unserer Erhebungen hat sich gezeigt, dass rund ein Drittel der Befragten sich nicht darüber im Klaren ist, dass Kindern das Queren von Straßen immer sicher und ungehindert ermöglicht werden muss. Sind Kinder in Begleitung Erwachsener unterwegs, wissen sogar nur 11 Prozent der Befragten, dass auch in diesem Fall das Kind stets Vorrang hat“, so Robatsch.
Mindestens 100.000 Kindern wird täglich am Schutzweg der Vorrang genommen
„Wie viele Kinder täglich in Österreich beim Queren von Straßen in riskante Gefahrensituationen kommen ist derzeit nicht einmal abschätzbar“, erklärt Robatsch. „Was unsere Messungen und Analysen aber zeigen ist, dass für mindestens 100.000 Kinder täglich vor dem Schutzweg nicht angehalten wird und dass es in 19.000 Fällen täglich (!) zu einer Konfliktsituation – also zu einer Situation, wo z.B. das Kind auf die Seite springen oder ausweichen muss – kommt“. Tatsächlich werden zwei Kinder täglich als Fußgänger (2018: 780 verletzte Kinder/Fußgänger) verletzt, alle 36 Stunden verletzt sich ein Kind am Schutzweg (2018: 242 verletzte Kinder am Schutzweg).
Gemeinsam für mehr Sicherheit
Um den Schutz der Kinder im Straßenverkehr zu erhöhen bedarf es nicht nur einer kindgerechten Verkehrsplanung, sondern der Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. „Erwachsene sollten sich ihrer Vorbildrolle bewusst sein. Besonders Eltern und Pädagogen nehmen eine bedeutende Rolle ein, wenn es um das Einüben des richtigen Verhaltens im Straßenverkehr geht“, so Robatsch. Auch helle, gut sichtbare, reflektierende Kleidung kann zur Sicherheit des Kindes im Straßenverkehr beitragen und ist vor allem bei Dämmerung oder Dunkelheit essentiell. Lenker von Kraftfahrzeugen wiederum sollten auf eine aufmerksame und geschwindigkeitsreduzierte Fahrweise achten – nicht nur, aber ganz besonders im Umfeld von Schulen.
Der „unsichtbare Schutzweg“
Die in § 29a StVO verankerte Schutzmaßnahme bedeutet im Klartext: Kindern, die eine Fahrbahn erkennbar überqueren (wollen), ist – mit oder ohne vorhandenem Zebrastreifen – das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Kfz-Lenker müssen dafür notfalls auch anhalten. Egal, ob Kinder einzeln, in Gruppen oder in Begleitung Erwachsener unterwegs sind – diese Regelung gilt immer und überall.