Silvester: KFV erwartet zahlreiche Verletzte bei Pyrotechnikunfällen

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Jährlich verletzen sich rund 200 Personen in Österreich bei Pyrotechnik-Unfällen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 90 Prozent dieser Unfälle ereignen sich im Dezember oder Jänner. Besonders nicht zugelassene Erzeugnisse stellen eine große Gefahr dar, zur eigenen Sicherheit sollten Feuerwerkskörper daher nur gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwendet werden.

Wien, 17. Dezember 2018. Schon in wenigen Tagen heißt es: Prosit Neujahr! Auch heuer wird Silvester wieder gebührend mit dem ein oder anderen Glas Sekt sowie Feuerwerk gefeiert werden. Für zahlreiche Österreicher wird der Abend jedoch wohl im Spital enden. „Jedes Jahr verletzen sich in Österreich etwa 200 Personen im Umgang mit Feuerwerkskörpern so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die meisten dieser Unfälle ereignen sich in den Stunden rund um Silvester“, weiß Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. Der überwiegende Teil der Verletzungen mit Pyrotechnik äußert sich in Form von offenen Wunden und Verbrennungen. Besonders häufig betroffen sind Finger und Hände. Häufig entstehen Pyrotechnikunfälle durch vorzeitiges bzw. verzögertes „Losgehen“ von Knallkörpern und Raketen.

Fehleinschätzung ist die häufigste Unfallursache
36 Prozent der Pyrotechnikunfälle sind auf Fehleinschätzung zurückzuführen. Besonders junge Menschen unterschätzen das Gefahrenpotenzial von pyrotechnischen Produkten häufig: Rund die Hälfte aller Verletzten sind 15 bis 24 Jahre alt, 17 Prozent der Verletzten sind sogar jünger als 15 Jahre. „Jungen Menschen fehlt häufig einerseits das Wissen über den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern und andererseits das Gefahrenbewusstsein“, erklärt Thann. Besonders deutliche Unterschiede lassen sich aber auch hinsichtlich der Geschlechteraufteilung erkennen: Die Personen, die sich im Zusammenhang mit pyrotechnischen Produkten verletzen, sind nahezu immer männlich. Tödlich verunglückt sind im Zeitraum 2012 bis 2017 vier Personen, bei allen vier Todesfällen handelte es sich um Männer.

KFV-Sicherheitstipps für Raketenschießer
• Kaufen Sie Feuerwerksartikeln nur im Fachhandel und achten Sie auf das Vorhandensein einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung sowie der vorgeschriebenen Kennzeichnung. „Schweizerkracher“ und „Piraten“ dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht sowie seit 2016 auch nicht mehr verwendet werden.
• Lagern Sie Raketen bis zur Silvesternacht an einem kühlen und trockenen Ort. Bewahren Sie diese niemals in der Kleidung auf.
• Befolgen Sie immer die Gebrauchsanweisung. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und sich entweder auf dem Feuerwerksartikel oder auf der kleinsten Verpackungseinheit befinden. Nehmen Sie keine Selbstbasteleien vor!
• Behalten Sie einen klaren Kopf – feuern Sie im alkoholisierten Zustand keine pyrotechnischen Artikel ab oder überlassen Sie das Zünden von Feuerwerken nur Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben.
• Halten Sie immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.
• Beachten Sie allfällige Verbotszonen! So ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.

KFV-Sicherheitstipps für Zuschauer
• Verfolgen Sie das Geschehen sicherheitshalber nur aus größerer Entfernung.
• Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Raketen auf.
• Halten Sie Handtaschen geschlossen, achten Sie auf Kapuzen – Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden. Taschen und Kapuzen sind besonders gefährdet.
• Schließen Sie Fenster, Balkon- und Haustüren, damit „Irrläufer“ nicht in die Wohnung oder in das Haus eindringen und dort Brände verursachen können.
• Lagern Sie in unmittelbarer Nähe des Hauses keine (leicht) brennbaren Materialien, welche durch Irrläufer entzündet werden können.
• Brennbare Materialien auf Loggien und Balkonen sind durch Irrläufer besonders gefährdet – räumen Sie diese in der Silvesternacht weg!

Das sind die 5 schlimmsten Fehler im Umgang mit pyrotechnischen Produkten:
• Kauf und Verwendung nicht zugelassener Produkte: Die Gefahr, welche von nicht geprüften und nicht zugelassenen pyrotechnischen Produkten ausgeht, ist nicht kalkulierbar. Die Verwendung kann für Sie oder andere Personen lebensbedrohlich sein.
• Zu geringe Sicherheitsabstände zu anderen Personen und Objekten: Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen (auf der Packung eigens angegebenen) erforderlichen Mindestsicherheitsabstand, der unbedingt eingehalten werden muss.
• Ungeeignete Abschussvorrichtungen: Raketen niemals mit dem Stab in den Erdboden oder in einzeln stehenden Flaschen stecken. Raketen müssen leichtgängig ohne Widerstand aufsteigen können.
• Zu nahe am Körper zünden: Anzünden immer mit möglichst großem Körperabstand.
• Noch einmal probieren: Pyrotechnische Versager („Blindgänger“) niemals ein zweites Mal anzünden, weiter verwenden oder gar nachsehen, was denn da los ist.

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