Saubere Wege, sichere Bäume: Herbstliche Pflichten für Grundbesitzer

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Dr. Armin Kaltenegger: „Pflege und Kontrolle von Bäumen und Wegen ist gesetzliche Pflicht.“    Foto: KFV

Es gibt immer was zu tun: Damit im Herbststurm nur die bunten Blätter fallen und laubbedeckte Wege nicht zur Rutschpartie werden, sind Pflege und Kontrolle von Bäumen und Wegen gesetzliche Pflicht.

Der Herbst ist voll im Gange. Die Blätter fallen von den Bäumen, regenreiche Wochen sorgen für Feuchtigkeit und Kühle. Der Wind mutiert schon bald zum Sturm. Höchste Zeit, den eigenen Garten nun fit für den Winter zu machen. Doch neben der Kür freiwilliger Gartenarbeit gibt es für Grundbesitzer auch gesetzliche Pflichten – zur allgemeinen Sicherheit.

Sicherheit ist eine Pflicht
Für Liegenschaftseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften, Liegenschaftsverwalter und speziell für Vermieter gelten Prüf-, Kontroll- und Sicherungspflichten: einerseits Verkehrssicherungspflichten, andererseits Pflichten zur Erhaltung von Gebäuden nach dem aktuellen Stand der Technik. Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelungen: die Sicherheit von Leib und Leben. Die Instandhaltung hat stets so zu erfolgen, dass keinerlei Gefahr für Personen oder Sachen droht.

Sichere Bauwerke
Auf gut gebaut kommt’s an – doch auch auf gut erhalten: Der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass sein Bauwerk in einem guten, der Baubewilligung und den Vorschriften der Bauordnung entsprechenden Zustand erhalten wird. Er ist verpflichtet, den Bauzustand zu überwachen.

Sichere Wege
Stichwort „Wegehalterhaftung“: Gemäß dieser Verkehrssicherungspflicht müssen Wegehalter ihre Wege in einem mangelfreien Zustand halten, wenn diese dem öffentlichen Verkehr offenstehen. Zugangswege, Stiegen und Flure müssen im Herbst beispielsweise von Laub befreit werden, um Rutschgefahr bei Nässe zu vermeiden. Darüber hinaus trifft im Ortsgebiet Anrainer die gesetzliche Räum- und Säuberungspflicht nach § 93 StVO, wonach Gehsteige und Gehwege entlang der eigenen Liegenschaft von 6 bis 22 Uhr insb. von Schnee, aber auch von Verunreinigungen wie z.B. nassem Laub freizuhalten bzw. zu streuen sind.

Sichere Bäume
Sicherheitstechnische Überprüfung von Bäumen, Baumpflege, Entfernung von Ästen und andere Baumschnittarbeiten: Diese Verkehrssicherungspflicht betrifft den Besitzer des Baumes, der im Falle eines Schadensfalls haftet. Der Besitzer hat bezüglich der von seinen Bäumen ausgehenden Gefahrenquellen alle zumutbaren Maßnahmen zum Schutz Dritter zu treffen.

Dazu gehört regelmäßige Sichtkontrolle: Mindestens einmal pro Jahr müssen Bäume auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Sind an den Bäumen für Laien erkennbare Mängel festzustellen, müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Das jeweilige Kontrollintervall ist vom Zustand der Bäume und ihrer Bedeutung – eben auch potenzieller Gefährdung – für den Verkehr abhängig.

Stehen große und alte Bäume an stark frequentierten Straßen und Wegen oder kann der Baumeigentümer nicht ausreichend beurteilen, ob eine Gefahr von diesen Bäumen ausgeht, muss er eine sachkundige Fachkraft mit der Kontrolle beauftragen.

Im Fall einer Haftung für Schäden durch umstürzende Bäume oder abbrechende Äste ist die Beweislastumkehr zu beachten. Der Baumbesitzer muss seine Schuldlosigkeit beweisen. Eine schriftliche Dokumentation (z.B. in Form eines Baumkataster) ist als entsprechende Absicherung unerlässlich.

Im Fall des Falles: tödliche Gefahr
Zur Veranschaulichung des Risikos ein Fall aus dem Jahr 2008: Fehlende Kontrolle eines rund 80 Jahre alten morschen Baumes in Niederösterreich führte dazu, dass dieser zur tödlichen Gefahr wurde. Die übersehene Fäule im Inneren des Baumes brachte diesen zu Fall – ein Todesopfer und drei Schwerverletzte in einem just in diesem Moment vorbeifahrenden Auto sind die traurige Bilanz. Hier der Link zu diesem dramatischen Fallbeispiel: OGH 2 Ob 203/11h.

Freie Sicht und gutes Licht
Gemäß § 91 Abs 1 StVO muss die Behörde jene Grundeigentümer auffordern, deren Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen die Verkehrssicherheit – also die freie Sicht auf den Straßenverlauf oder auf Straßenschilder oder allfällige Beleuchtungsanlagen – einschränken, auszuästen oder zu entfernen. Beim Fällen von Bäumen sind Rechte und Pflichten nach den Naturschutzgesetzen der Länder zu beachten.

Safety first & Save the Planet
Wohlgemerkt: In puncto Prävention müssen wir immer auch das große Ganze im Auge behalten. Gesunder Baum, gesunder Lebensraum: Zum Schutz der Menschen und zum Schutz der Natur ist regelmäßige fachliche Kontrolle gefragt – nicht blindwütiges, voreiliges Fällen von Bäumen.