Neue Richtlinie: Radverkehrsanlagen sollen breiter werden

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Die neue Richtlinie für den Radverkehr bringt weitreichende Neuerungen: Bei höheren Kfz-Geschwindigkeiten ist eine klare Trennung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr vorgesehen. Zudem sollen Radverkehrsanlagen zukünftig breiter und damit sicherer gestaltet werden.

Wien, 04. April 2022. Schon ein kurzer Blick auf die Unfallstatistik zeigt: Es besteht Handlungsbedarf. Denn die Zahl der verunglückten Radfahrenden ist im Zeitraum 2012 bis 2020 um 42 Prozent gestiegen. Allein im Jahr 2020 ereigneten sich gemäß der Verkehrsunfallstatistik 9.187 Radunfälle mit 9.308 Verletzten und 40 tödlich verunglückten Radfahrenden. Im Jahr 2021 stieg die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrenden auf 48 Getötete an – etwa jede zweite Person war zum Unfallzeitpunkt mit dem E-Bike unterwegs. Die Wahrscheinlichkeit, in Österreich als radfahrende Person tödlich zu verunfallen ist doppelt so hoch wie etwa in Norwegen, Dänemark, Deutschland und Schweden. „Die hohe Zahl an Radunfällen verdeutlicht, dass die Radinfrastruktur an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden muss“, erläutert Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. „Denn der Radverkehr ist in Bewegung: Zum einen hat der Trend zur individuellen, aber zugleich nachhaltigen Fortbewegung zu einer höheren Auslastung des Radnetzes geführt. Und zum anderen sind mit der E-Mobilität und der zunehmenden Nutzung von Lastenrädern neue Mobilitätsformen hinzugekommen, die wesentliche Auswirkungen auf die Radinfrastruktur haben. Denn mit erhöhten Geschwindigkeiten gehen beispielsweise auch verlängerte Bremswege und größere Kurvenradien einher.“ Mit der neuen Richtlinie für den Radverkehr wird diesen veränderten Anfordernissen an die Radinfrastruktur begegnet und so eine wichtige Voraussetzung für mehr Sicherheit im Radverkehr geschaffen.

Klare Trennung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr bei höheren Kfz-Geschwindigkeiten

Die bisherige bundesweite Richtlinie für den Radverkehr wurde im Zeitraum von 2016 bis 2021 von 45 Fachleuten überarbeitet und dient Ländern, Gemeinden, Gutachtern und weiteren Interessensgruppen als Grundlage für die sichere Gestaltung der Radinfrastruktur. „Etwa 6 Millionen km werden täglich mit dem Fahrrad in Österreich klimaverträglich zurückgelegt; ein Wert, der sich bei besserer Infrastruktur für Radfahrende noch weiter steigern lässt. Die neuen Richtlinien geben den Ländern und Kommunen wertvolle Hinweise, was zu tun ist“, betont Univ.-Prof. Dr.-Ing. Martin Fellendorf, Vorsitzender des Vorstandes der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV). Zu den wesentlichen Neuerungen zählen unter anderem eine klare Trennung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr bei höheren Kfz-Geschwindigkeiten und breitere Radverkehrsanlagen.

Die wesentlichen Neuerungen der RVS (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau) im Überblick:

  • Radverkehrsanlagen sollen breiter und damit sicherer gestaltet werden (z.B. Radfahr- und Mehrzweckstreifen neben Parkern: 2m statt 1,5m). Damit wird auch die Problematik „Dooring“ sowie das steigende Aufkommen von Elektro-Fahrrädern und Lastenrädern in der RVS berücksichtigt.
  • Bei höheren Kfz-Geschwindigkeiten muss eine klare Trennung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr erfolgen. Das heißt: In Bereichen mit höheren Kfz-Geschwindigkeiten und großem Verkehrsaufkommen sind eigene Radfahranlagen zu errichten. Bei geringeren Geschwindigkeiten kann ein Mischverkehr geführt werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Radfahrende ausreichend von anderen Verkehrsteilnehmenden gesehen werden.
  • Radschnellverbindungen werden in die Hierarchie der Radverkehrsnetze sowie in die Ausstattungskriterien für deren Ausgestaltung aufgenommen.

    Bildmaterial: https://www.apa-fotoservice.at/galerie/28356

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