Die Trendsportart Mountainbiken (MTB) gewinnt immer mehr an Bedeutung und erlebt durch das E-Mountainbike einen regelrechten Boom. Das zeigt sich auch an den Verkaufszahlen: In den vergangen vier Jahren wurden mehr als 300.000 E-Mountainbikes in Österreich verkauft (Quelle: VSSÖ 2017-2020).
Die wachsende Beliebtheit führt dazu, dass die Freizeitangebote für Mountainbiker in Österreich ausgebaut werden und auch für den Tourismus einen relevanten Faktor darstellen. Die Entwicklung der MTB-Infrastruktur verlief bisher relativ ungeregelt, was in qualitativ höchst unterschiedlichen Angeboten und Unsicherheiten für alle Beteiligten resultierte. Um die Qualität des Angebots zu vereinheitlichen wurde ein Standardisierungsprozess angestoßen. Damit sollen die Unsicherheiten für Planer, Ausführende, Betreiber sowie für die Nutzer von MTB-Strecken beseitigt werden.
Ziel der neuen ÖNORM S 4750 ist es, einen hohen Sicherheitsstandard sowohl für geübte als auch ungeübte Radsportler sowie eine kluge Bewirtschaftung im Einklang mit der Natur bei allen MTB-Strecken zu gewährleisten – und dies bei maximalem Fahrvergnügen.
„Im Sport, sei es Freizeitvergnügen oder professionelle Ausübung, zählt Verlässlichkeit, Vorhersehbarkeit und Sicherheit. All dies liefert die neue ÖNORM den Benutzern und Verantwortlichen, ohne dass dabei die eigentliche Freude am Mountainbiken verloren ginge“, betont Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht & Normen im KFV.
Die ÖNORM S 4750 liefert Betreibern von MTB-Strecken die notwendigen Informationen für die Planung, Ausführung und den Betrieb der MTB-Infrastruktur. Dazu zählen die Anforderungen an MTB-Wege und Wegabschnitte (Trails) sowie an Baulichkeiten (Sprünge, Steilkurven etc.), wie sie in Bikeparks und Trailcentern vorzufinden sind. Den Nutzern liefert die ÖNORM die Möglichkeit, die Streckenwahl an die eigenen Fähigkeiten anzupassen und das sinnvolle, sportlich angemessene Risiko vom überschießenden zu trennen.
Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) unterstützte den Normenausschuss zum Mountainbiken bei den unfallrelevanten und rechtlichen Inhalten. Dazu gehört die Festlegung der Schweregrade (inklusive der Berücksichtigung der Fähigkeiten der jeweiligen Nutzer) ebenso wie Gedanken zur Haftung und Gefahrenbeurteilung.
ÖNORM S 4750: 2021 04 15 – Mountainbiking-Infrastruktur – Planung, Ausführung und Betrieb