Die gesundheitliche Eignung jedes Führerscheinbesitzers ist sehr wichtig für die Verkehrssicherheit. Der Führerscheinwerber und unter Umständen auch der Führerscheinbesitzer haben sich daher einer Untersuchung aus verkehrsmedizinischer und/oder verkehrspsychologischer Sicht zu unterziehen. Die tatsächliche Entscheidung über die Ausstellung einer Lenkberechtigung des Einzelnen wird jedoch durch die Behörde in Form eines Bescheids getroffen. Dass in solchen Verfahren mit möglicherweise schwerwiegenden Konsequenzen (zB keine Erteilung bzw Entziehung der Lenkberechtigung), in dem viele verschiedene Personen (Lenker, Behörde, Amtsärzte, Fachärzte) mit unterschiedlichen Interessen involviert sind, Komplikationen und Missverständnisse oft nicht ausbleiben, liegt auf der Hand. Um diese Situation zu verbessern, hat das bmvit eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) eingerichtet, das dieses Handbuch als einheitliche und durchführbare Standards/Empfehlungen im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben erarbeitet hat. Damit wird das Vorgehen der Amtsärzte vereinheitlicht und durch standardisierte Formulare die Kommunikation zwischen Behörde, Amts- und Fachärzten verbessert.
Die Leitlinien werden ständig aktuell gehalten und an gesetzliche Änderungen angepasst. In der aktuellen 2019er Fassung wurde das Kapitel „Herz- und Gefäßkrankheiten“ infolge der Änderung der FSG-GV (8. Novelle zur FSG-GV) in „Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ umbenannt und inhaltlich adaptiert. Im Hinblick auf diese Änderungen wurden auch die Leitlinien erneut überarbeitet. Zudem wurden im Kapitel „Gliedmaßendefekte“ die Fahrzeuganpassungen an die aktuelle Codeliste, die seit Anfang 2017 gilt, angepasst.