Mehr Sicherheit mit geringerem Tempo in sensiblen Bereichen – Vereinfachte Regelung für Gemeinden

20

Seit dem 1. Juli 2024 können Gemeinden Tempo-30 Bereiche (alternativ 40 oder 20) einfacher, kostengünstiger und unbürokratischer verordnen. Die neue Regelung ermöglicht eine gezielte Geschwindigkeitsreduzierung in Schutzbereichen wie Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen, ohne aufwendige Gutachten. Dies verbessert nachhaltig die Verkehrssicherheit und schützt Leben.

Erfahren Sie mehr über die neuen Verordnungsmöglichkeiten und deren Vorteile in unserer ausführlichen Broschüre mit praktischen Tipps für die Umsetzung!

PDF Download