Landing delayed: Das lange Warten auf die neuen Drohnen-Gesetze

438

Bitte warten: Die neue EU-Drohnen-Verordnung tritt mit halbjähriger Verspätung erst am 1.1.2021 in Kraft. Eine KFV-Umfrage zeigt: Das Interesse an Drohnen ist hoch, in Sachen Informiertheit ist aber noch Luft nach oben.

 

Immer mehr Drohnen schwirren durch Österreichs Lüfte: Allein 2018 erteilte die Austro Control rund 2.900 Genehmigungen für den Einsatz dieser trendigen Flugobjekte. Von Landvermessung über Logistik bis hin zu Umweltmanagement – für die innovativen und vielfältig nutzbaren unbemannten Luftfahrzeuge werden laufend neue Anwendungsgebiete erschlossen. Darüber hinaus schweben bis zu 100.000 Spielzeugdrohnen über dem Boden der Alpenrepublik.

Für maximale Sicherheit im Luftraum sorgen EU-weite Regelungen: Die neue EU-Verordnung EU 947/2019 tritt mit pandemiebedingter Verspätung nun erst am 1.1.2021 in Kraft, für einzelne Bestimmungen ist ein Übergangszeitraum bis 31.12.2022 definiert. Die neuen Regeln sollen garantieren, dass Hersteller und Nutzer EU-weit Sicherheit, Privatsphäre, Umgang mit persönlichen Daten und Umweltschutz respektieren.

Den Wunsch der Bevölkerung nach gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Drohnen spiegeln die Resultate einer repräsentativen KFV-Umfrage wider: 62 Prozent der Befragten befürworten eine staatliche Regulierung, nur 6 Prozent sprechen sich für uneingeschränkte Privatnutzung aus. „Die neue Rechtslage ab 2021 kommt diesem Wunsch entgegen. Sie sieht für jedes Szenario der Anwendungen eine klare Regelung vor“, so Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV.


Neu: Registrierung statt Bewilligung

Künftig werden Drohnen, abhängig von Gewicht und Einsatzbereich, in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“. Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie „Offen“ relevant. Sie umfasst – je nach Einsatzgebiet – Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. „Eine der wesentlichen Neuerungen ist, dass in der Kategorie „Offen“ die bisherige Genehmigungspflicht durch eine reine Registrierung ersetzt wird.

Drohnenbetreiber müssen sich ab 1.1.2021 bei der Austro Control registrieren und bekommen eine Betreibernummer zugewiesen – diese muss auf allen verwendeten Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm angebracht werden. Diese Registrierung ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen – sie ermöglicht bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen. Die Kompetenz des Piloten muss künftig mittels eines Tests nachgewiesen werden, die Anforderungen richten sich nach dem Risiko des beabsichtigten Betriebs. Für „Spielzeugdrohnen“ unter 250 Gramm ist auch künftig weder Registrierung noch Test erforderlich. Achtung, Ausnahme: Ist eine Kamera in die Drohne integriert, besteht unabhängig vom Gewicht der Drohne Registrierungspflicht – via Online-Formular auf der Website dronespace.at der Austro Control.

Bis Ende 2020 gelten folgende Bestimmungen:

  • Luftfahrzeuge werden in vier Klassen unterteilt: von Spielzeugdrohnen bzw. Flugmodellen, die keiner Bewilligung bedürfen, bis hin zu unbemannten Flugmodellen der Klasse 1 & 2, die ohne Sichtverbindung fliegen und für die alle Vorschriften der zivilen Luftfahrt einzuhalten sind.
  • Durch den Betrieb von Geräten mit einer Bewegungsenergie bis zu 79 Joule und einer maximal erreichbaren Höhe von 30 Metern dürfen keine Menschen oder Sachen gefährdet werden; davon abgesehen ist das Luftfahrtgesetz (LFG) auf solche Geräte aber nicht anwendbar.
  • Grundsätzlich dürfen auf Sicht verwendete Modelle mit einer Reichweite von bis zu 500 Metern und einem Gewicht unter 25 kg bei einer rein privaten, nicht gewerblichen Nutzung in der Freizeit ohne Bewilligung der Austro Control zum Einsatz gebracht werden.
  • Alle übrigen Geräte – etwa mit größerem Radius oder bei gewerblicher Nutzung – müssen bewilligt werden; Mindestalter der betreibenden Person: 16 Jahre.
  • Ob privat oder gewerblich: Jeder Kameraflug ist bewilligungspflichtig – ausgenommen Flüge mit Spielzeugdrohnen.


Die Drohne – das unbekannte Flugobjekt?

Die KFV-Umfrage zeigt den Zusammenhang zwischen fachlichem Wissen über Drohnen und deren Akzeptanz. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Befragten ist an Drohnen interessiert. Gleichzeitig ist der Wissensstand über Drohnen und ihre Einsatzbereiche vergleichsweise gering ausgeprägt – nur jede/r siebente Befragte (14 Prozent) gibt an, sehr gut informiert zu sein. „Hier bedarf es konkreter Informationsinitiativen über Chancen und Risiken“, ist Kaltenegger überzeugt, „denn die Ergebnisse der Umfrage lassen auch erkennen, dass hoher Wissensstand hohe Akzeptanz mit sich bringt. Personen mit unzureichendem Drohnen-Know-how lehnen diese Technologie am vehementesten ab.“


Österreich als Vorbild für Europa

Dabei ist Österreich in Sachen Drohnen-Gesetzgebung europäisches Vorbild: Seit 2014 gilt hierzulande das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglichte. Mit diesem Regulativ nahm Österreich in Europa eine Vorreiter-Rolle ein. Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen – dieser Ansatz wurde in Österreich entwickelt und von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bei der Ausarbeitung des gesamteuropäischen Regelwerks übernommen.


Tipps zum sicheren Umgang mit Drohnen:

  • Bis zu einem Gewicht von 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen.
  • Ab 250 Gramm sind eine Bewilligung der Austro Control und eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Diese Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
  • Nicht überall sind Drohnenflüge erlaubt: In der Nähe von Flughäfen und Militäreinrichtungen sowie in Flugbeschränkungsgebieten ist kein bzw. nur eingeschränkter Betrieb gestattet.
  • Alle Informationen zum sicheren Betrieb von Drohnen inklusive standortbezogener Abfrage über die Luftraumstruktur bietet die „Drone Space“ APP der Austro Control.
  • Wer in Österreich illegal eine bewilligungspflichtige Drohne steuert, begeht eine Verwaltungsübertretung mit teuren Folgen: Das Strafausmaß beträgt bis zu € 22.000,-.