Kinderunfälle aus Sicht von Eltern und Aufsichtspersonen

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Alle vier Minuten verunfallt ein Kind in Österreich! Und dies nur zu oft mit fatalen langfristigen oder gar tödlichen Folgen. Doch wie schätzen Betreuungspersonen die Unfallgefahr ein? Welche Risikofaktoren für Kinderunfälle nehmen Eltern, Großeltern & Co. im Alltag war? Und wie gehen sie damit um?

All diesen spannenden Fragen ist das KFV im Rahmen des Projektes „Vision Zero – Prävention von Kinderunfällen in Österreich“ nachgegangen. Konkret wurde dazu vom Forschungsbereich Haushalts, Freizeit- & Sportsicherheit eine Untersuchung zu Ertrinkungsunfällen und Fensterstürzen aus Sicht von Betreuungspersonen durchgeführt.

Ziel & Methode

Ziel der Untersuchung war, das Wissen von Betreuungspersonen wie Eltern, Tanten, Großeltern oder Nachbarn vor allem hinsichtlich Ertrinkungsunfällen und Fensterstürzen zu untersuchen sowie zu eruieren, wie aus Betreuerperspektive diesen bestmöglich entgegengewirkt werden kann.

Befragt wurden…

  • …Betreuungspersonen von Kindern unter 15 Jahren
  • …in unterschiedlichen Betreuungsverhältnissen (Eltern, Tanten, Onkel, Großeltern,     Pflegeeltern, Geschwister, Nachbarn)
  • …die mindestens 1x/ Monat als Betreuungsperson tätig sind.

Insgesamt nahmen 45 Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren teil, wobei über 50% der zu betreuenden Kinder aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen jünger als 10 Jahre waren.

Zentrales Kinderunfallrisiko: Fenstersturz (Foto: Adobe Stock/ oksix)

Zentrale Ergebnisse

Unaufmerksamkeit & Aufsichtspflicht:
Als wesentlich schätzten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Einhaltung ihrer Aufsichtspflicht ein. Den Betreuungspersonen war weitgehend klar, dass bereits eine kurze Unaufmerksamkeit fatale Folgen haben kann. Vor allem im Bereich des Ertrinkens waren den Teilnehmern und Teilnehmerinnen die Gefahr geringer Wassertiefen sowie das Phänomen des „stillen Ertrinkens“ bei Kindern und die damit einhergehende hohe Relevanz der Aufsicht weitgehend bewusst.

Gefahr der Verantwortungsdiffusion:
Um die Gefahr einer Verantwortungsdiffusion auszuschalten, war dem Großteil der Teilnehmer und Teilnehmerinnen bewusst, dass bei Anwesenheit mehrerer erwachsener Personen immer konkret definiert werden muss, wer die Rolle der Aufsichtsperson und die Verantwortung über das Kind übernimmt. Sollte diese auch nur für ein kurzes Zeitfenster ausfallen, ist eine Ersatzperson konkret anzusprechen und diese mit der Aufsicht zu betrauen.

Mangelndes Gefahrenbewusstsein:
In den Fokusgruppen wurde einheitlich die Meinung vertreten, dass es zur Unfallverhütung ausreichend sei, als Betreuungsperson Verhaltensregeln aufzustellen und diese den Kindern verbal zu vermitteln. Diese Falschannahme birgt ein jedoch großes Risiko in sich, da sich entwicklungspsychologisch gezeigt hat, dass Kleinkinder bis zu einem Alter von etwa vier Jahren noch kein ausgeprägtes Bewusstsein für Gefahren besitzen.

„Stilles Ertrinken“ von Kindern als oft unterschätzte Gefahr (Foto: Adobe Stock / AlcelVision)

Die gewonnenen Ergebnisse dieser Untersuchung können in weiterer Folge als wertvolle Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Prävention von Kinderunfällen dienen, indem sie gezielt an das Wissen und die Bedürfnisse von Betreuungspersonen angepasst werden können.