Behördlich verordnete Maßnahmen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Wer aufgrund der aktuellen Krise die gesetzlich vorgeschriebene Nachschulung oder das Verkehrscoaching nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt absolvieren kann, bekommt gemäß einem neuen Erlass des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Fristverlängerung gewährt.
Nach aktuellem Stand können fehlende Nachschulungen oder Verkehrscoachings zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, die Teilnehmer haben dadurch keinen Nachteil.
Das KFV wird die Anzahl der Nachschulungen und Verkehrscoachings der höheren Nachfrage zum späteren Zeitpunkt anpassen, sodass es nicht zu längeren Wartezeiten kommt.
Vorreservierungen können schon jetzt auf den Websites https://www.fuehrerscheinweg.at oder https://www.verkehrscoaching.com vorgenommen werden.
Telefonisch erreichen Sie das KFV für Fragen zu Nachschulung oder Verkehrscoaching unter der KFV-Servicetelefonnummer +43577077-7.