Das Corona-Virus zwingt uns, unser soziales Leben einzuschränken. Wir wollen uns aber bewegen und müssen an die frische Luft. Wir brauchen ein Stück Freiheit und die Möglichkeit uns ein wenig auszupowern. Die beste Möglichkeit neue Energie zu tanken sind Spaziergänge durch Wälder und Wiesen. Doch hier ist auf Grund der derzeit herrschenden Trockenheit besondere Vorsicht geboten.
Eine achtlos weggeworfene Zigarette, ein kleines Lagerfeuer, das Auto mit dem heißen Auspuff in der Wiese abgestellt, das sind nur einige der möglichen Brandquellen in Zeiten von Trockenheit und Dürre. Der Klimawandel ist die Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Er wird sich nachhaltig auf das Leben von Natur und Menschen auswirken. Die Zahl der Hitzetage (Tage >30 °C) als auch die Temperaturen an Hitzetagen nehmen seit Jahrzehnten zu.
Durch extreme Trockenheit und fehlende Niederschläge in den letzten Tagen und Monaten erhöht sich die Gefahr von Waldbränden. Spannend ist die Entwicklung der Vegetationsbrände (sämtliche unkontrollierte Feuer im Außenraum, bei denen Vegetation betroffen war; enthält neben allen Waldbränden auch Flurbrände, Heckenbrände, Bahndammbrände, brennende Einzelbäume u.ä.). Waren es im Zeitraum von Jänner bis April 2019 102 Vegetationsbrände, sind es im Zeitraum Jänner bis April 2020 bereits 138. Das ist eine Steigerung um rund 35 %. Schauen wir uns die Monate März und April 2020 rund um Corona an, waren es im Jahr 2019 79 Vegetationsbrände, sind es im Vergleichszeitraum 2020 bereits 108 Vegetationsbrände. Das entspricht einer Steigerung von 37 % von 2019 auf 2020 in den Monaten März und April. Der April 2020 ist mit 73 Bränden (bis heute 21.04.2020) sogar einer der vier brandintensivsten Frühlingsmonate der letzten 25 Jahre.
Diese Vegetationsbrände sind neben den Bränden von landwirtschaftlichen Gebäuden und Fahrzeugen eine große Gefahrenquelle für die Forst- und Landwirtschaft. Wenn es brennt, hat das sehr große Auswirkungen auf die Umwelt und auch auf die finanzielle Situation der Betroffenen.
Waldbrände entstehen meistens durch trockenes Laub vom Vorjahr, abgestorbenes Gras vom Winter und fehlende Niederschläge. Diese machen Waldboden sehr trocken und es genügt eine kleine Unachtsamkeit, um einen Waldbrand auszulösen.
Die Land&Forst Betriebe Österreich appellieren an alle Waldbesucher, vorsichtig und achtsam zu sein und folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Unterlassen Sie das Rauchen im Wald! Ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarette können ausreichen, um einen folgenschweren Brand auszulösen.
- Lassen Sie keine Glasflaschen oder Dosen im Wald zurück! Durch die Spiegelung oder Bündelung des Sonnenlichtes kann ein Brand ausgelöst werden.
- Kein offenes Feuer in Waldnähe! Das Entzünden eines offenen Feuers wie Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln ist strikt untersagt.
- Autos nicht auf trockenes Gras stellen! Schon ein heißer Auspuff eines PKWs kann schnell zum Auslöser eines Waldbrandes werden
Wenn Sie einen Waldbrand entdecken, alarmieren Sie aus sicherer Entfernung zum Brand unverzüglich die Feuerwehr. Geben Sie so genau wie möglich bekannt, wo Sie den Brand entdeckt haben, wie groß der Brand bereits ist und was brennt (Bäume, Böden etc.). Rund um den Waldbrand gibt es Vorschriften, deren Nichteinhaltung sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
So ist zum Beispiel das Feuerentzünden durch Unbefugte im Wald sowie der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten. Hierzu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie insb. von Zündhölzern und Rauchwaren (Zigaretten).
Für das Entzünden von Feuer im Wald ist regelmäßig eine schriftliche Erlaubnis des Waldeigentümers erforderlich. Bei Vorherrschen gefährlicher Verhältnisse wie etwa bei längerer Trockenheit oder bei starkem Wind gelten diese Vorschriften auch in Waldnähe. In Wien und einigen anderen Bundesländern gelten derzeit bis auf Widerruf ein allgemeines Rauchverbot und ein Verbot jeglichen Feuerentzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafe bis EUR 7.270,- oder Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen rechnen. (Derzeit sind die Grillplätze und Grillzonen in Wien darüber hinaus aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus gesperrt.)
Abgesehen von hohen Verwaltungsstrafen bei vorschriftswidrigem Umgang mit Feuer und brennenden Gegenständen drohen bei Verursachung eines Waldbrandes strafrechtliche und auch zivilrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz).
Strafrechtliche Konsequenzen drohen zum Beispiel bei Brandstiftung durch vorsätzliches Handeln. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren, kommen einer oder mehrere Menschen zu Schaden (Verletzung oder Tod) droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Wer fahrlässig einen Brand verursacht und dadurch eine Gefahr für Personen oder Sachen herbeiführt, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Der Schaden muss dabei nicht tatsächlich eintreten, sondern es ist ausreichend, dass nur eine Gefahr für Personen oder fremde Sachen in großem Ausmaß herbeigeführt wurde. Es kann sich dabei um eine Flamme, einen Funken, eine Hitzeentwicklung oder einen chemischen Prozess sowie das Wegwerfen von Zigaretten handeln. Bei Herbeiführung schwerer Folgen (Tod oder schwere Körperverletzung oder Not einer oder vieler Menschen) drohen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Zivilrechtliche Konsequenzen entstehen im Falle von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Feuerwehreinsätzen. Hier besteht eine Schadenersatzpflicht des Verursachers, das heißt er hat die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu ersetzen.