Kaminbrandprävention: Kehren hat wieder Saison!

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Light my fire: Für Gemütlichkeit an kalten Herbstabenden sorgen knisterndes Kaminfeuer und ein wohlig warmer Kachelofen. Bei Funkenflug und Rauchentwicklung ist aber Gefahr in Verzug. Schluss mit Ruß: Regelmäßige Kaminkehrung ist ein absolutes Muss.

Der Herbst ist da. Die Blätter fallen, die Temperaturen tun es ihnen gleich. An den ersten kalten Oktoberabenden ist wieder Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden gefragt. Es ist jene Zeit im Jahr, in der wieder mit Vorliebe Kamine und Kachelöfen angeheizt werden, um der ersten Kälte mit offenem Feuer und behaglicher Ofenwärme Paroli zu bieten. Vor dem Beginn der Heizsaison ist jedoch ein weniger romantisches, dafür überlebenswichtiges Rendezvous mit dem Rauchfangkehrer angesagt – denn zur Vermeidung von Kaminbränden müssen Rauch- und Abgasfänge regelmäßig vom Profi gekehrt werden.

Warum ist Ruß gefährlich?
Ruß bildet sich im Kamin vor allem dann, wenn es zu keiner vollständigen Verbrennung fester Brennstoffe kommt. Verheizt man zum Beispiel feuchtes Holz oder ungeeignete Brennstoffe, geschieht das unter Sauerstoffmangel und führt zu Rußablagerungen im Kamin. Das Brandgefährliche daran: Ruß ist entzündlich und kann zu einem Kaminbrand führen.

Glanz- und Schmierruß entsteht bei Verbrennung fester Brennstoffe, zu Flockenruß führt die Verbrennung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe. Durch Hitzeeinwirkung kann Glanzruß auf das siebenfache Volumen aufquellen – die fatale Folge: eine starke Verengung oder gar völlige Verstopfung des Kamins.

Vorbeugen ist besser als Löschen
Rauchfangkehrer arbeiten im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung. Regelmäßiges Rauchfangkehren verhindert Kaminbrände und sichert gleichzeitig einen störungsfreien und energiesparenden Betrieb der Heizungsanlagen. In Österreich gibt es eine Kehrverpflichtung, die landesgesetzlich geregelt ist. Sie legt fest, welche Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen, welche Anlagen zu kehren sind und wer zur Kehrung verpflichtet ist.

Der Zweck einer Kehrung ist, Ablagerungen zu beseitigen, um eine wirksame Ableitung der Verbrennungsgase zu gewährleisten. Der für die jeweilige Region zuständige Rauchfangkehrer ist dazu verpflichtet und auch dafür verantwortlich, dass die Kehrfristen eingehalten werden. Die Nutzer des Hauses bzw. der Wohnung sind wiederum verpflichtet, dem Rauchfangkehrer ungehinderten Zugang zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten drohen Strafen.

Sicherheit nach Plan
Die Kehrperioden sind regelmäßige Intervalle, die einer gesetzlichen Regelung unterliegen. Sie definieren, in welchen Intervallen gereinigt und/oder überprüft werden muss. Die Kehrtermine sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Abhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes, vom Zeitraum der Benutzung der Abgasanlage und von der Art der Feuerstätte reichen die zeitlichen Intervalle von ein bis vier Kehrungen pro Jahr bis zu einer alle zwei Jahre stattfindenden Kehrung.

 In manchen Bundesländern muss der Rauchfangkehrer dem Gebäudeeigentümer, der Hausverwaltung oder sonstigen Nutzungsberechtigten im Vorfeld einen Kehrplan mit einer Terminaufstellung für das ganze Jahr übermitteln. Der Kehrplan ist an einer für den Rauchfangkehrer zugänglichen Stelle anzubringen, da dort die jeweils durchgeführte Kehrung im Anschluss zu vermerken ist. Anderswo gibt es auch nur einen Termin, der erst kurzfristig davor bekanntgegeben werden muss. Um Kosten für einen versäumten Termin zu vermeiden, ist es jedenfalls ratsam sich im Falle einer Verhinderung rechtzeitig mit dem Rauchfangkehrer in Verbindung zu setzen.

 Richtig gemütlich: Tipps für sicheres Kaminfeuer

  • Achten Sie beim Bau des Kamins auf die richtige Dimensionierung!
  • Verwenden Sie nur zugelassene Brennstoffe!
  • Verheizen Sie nur trockenes und unlackiertes Holz, um das Risiko eines Kaminbrandes zu reduzieren!
  • Entfernen Sie brennbare Gegenstände – Möbel, Kissen, Dekostücke – aus dem Kaminbereich!
  • Lassen Sie Ihren Kamin regelmäßig vom Rauchfangkehrer überprüfen!

Kaminbrand: Wie erkennen Sie die Gefahr?

  • Intensive Rauch- und Geruchsentwicklung im Wohnraum
  • Lodernde Flammen und Funkenflug aus dem Kamin
  • Starke Erwärmung der Kaminwangen

Im Fall des Notfalles:

  1. Rufen Sie die Feuerwehr – Notruf 122!
  2. Informieren Sie Ihren Rauchfangkehrer!
  3. Versuchen Sie niemals, einen Kaminbrand mit Wasser zu löschen!