Die Zeit von Oktober bis Jänner ist für Fußgänger aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse besonders gefährlich, warnt das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). Eltern sollten in diesen Monaten ganz besonders darauf achten, ihre Kinder sichtbar zu kleiden. Aber auch für alle Erwachsenen gilt: Sichtbarkeit = Sicherheit!
Wien, 20. Oktober 2017. Ein Blick auf die Unfalldaten zeigt: im Vorjahr ereigneten sich in Österreich 1.271 Fußgängerunfälle bei schlechten Sichtverhältnissen, wie Dämmerung oder Dunkelheit bzw. schlechter Straßenbeleuchtung, rund 59 Prozent davon in den Monaten Oktober bis Jänner. Das bedeutet, dass in diesen Monaten pro Tag 6 Fußgänger bei schlechter Sicht verunglücken. Schuld an der oftmals schlechten Erkennbarkeit von Fußgängern und Radfahrern ist, dass sich bei Dämmerung und im Dunkeln die Fähigkeit des menschlichen Auges, Objekte wahrzunehmen, erheblich verringert. Autofahrer können daher besonders Fußgänger im Dunkeln nur sehr schlecht erkennen und daher erst spät reagieren. Ein Fußgänger mit reflektierender Kleidung ist bei Abblendlicht vom Autofahrer bereits aus rund 150 Metern Entfernung deutlich zu erkennen – ein dunkel Gekleideter erst aus etwa 20 bis 30 Metern. „Fußgänger sehen zwar hell beleuchtete Kraftfahrzeuge bereits von weitem, aber es ist ein Irrtum zu glauben, dass man in der Dämmerung oder im Dunkeln von Fahrzeuglenkern ebenfalls automatisch wahrgenommen wird – egal wie gut sichtbar man sich selbst fühlt“, erläutert KFV-Verkehrssicherheitsexperte Dipl.-Ing. Klaus Robatsch. „Durch das Tragen von sichtbarer, heller Kleidung und Reflektoren kann das Unfallrisiko um beinahe 50 Prozent gesenkt werden.“
4 von 10 Kindern schlecht sichtbar
Einem besonderen Risiko sind die jüngsten Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Oft legen Kinder ihren Schulweg – ob als Fußgänger oder Radfahrer – im Dunkeln zurück und sind darüber hinaus aufgrund ihrer Größe sowie ihres oft unvorhersehbaren Verhaltens eine große Risikogruppe für Unfälle. Eine aktuelle Erhebung des KFV zeigt, dass rund 39 Prozent der Kinder weder helle Kleidung noch Reflektoren tragen, Warnwesten werden nur von etwa 4 Prozent der Kinder verwendet. Und: je älter ein Kind wird, desto weniger ist es mit Reflektoren & Co ausgestattet. Im Erwachsenenalter sinkt die Bereitschaft sich sichtbar zu kleiden weiter ab. 72 Prozent der Personen zwischen 25 und 64 Jahren tragen weder gut sichtbare Kleidung noch Reflektoren. „Häufige Gründe für den Verzicht auf gut sichtbare Kleidung sind modische Aspekte und Eitelkeit. Hier gilt es das Bewusstsein für das Unfallrisiko durch schlechte Sichtbarkeit zu schärfen“, erläutert Robatsch.
Auch Radfahrer betroffen
Neben den Fußgängern sind auch Radfahrer in den dunkleren Monaten schlechter sichtbar und damit auch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Hier empfiehlt das KFV dringend, die Beleuchtung am Fahrrad bei Dämmerung bzw. Dunkelheit unbedingt einzuschalten. Im Rahmen der aktuellsten Beobachtung des KFV musste hier allerdings festgestellt werden, dass beinahe jeder vierte Radfahrer trotz schlechter Lichtverhältnisse ohne Beleuchtung bzw. nicht eingeschalteter Beleuchtung unterwegs ist.
Sicherheitstipps des KFV für die dunkle Jahreszeit:
- Die Kleidung von Kindern aber auch Erwachsenen soll so hell wie möglich sein.
- Schultaschen und Rucksäcke sollen auffällige, helle Farben haben und mit reflektierenden Elementen ausgestattet sein.
- Reflexmaterialien sollen in der Höhe des Streuwinkels des Abblendlichtes getragen werden. Bei Kindern sollte der ganze Körper, von den Schuhen bis zum Oberkörper, reflektierende Elemente aufweisen.
- Reflektoren sollen rundum strahlen, um Fußgänger auch seitlich sichtbar zu machen.
- Reflektierende Kleidung alleine nützt nichts, wenn man sich nicht sicherheitsbewusst verhält. Fußgänger sollen daher immer Blickkontakt mit dem Autofahrer halten.
- Fahrzeuglenker sollen insbesondere nach Einbruch der Dämmerung im Bereich von Schulen, Einkaufszentren oder Märkten mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.
- Wenn Fußgänger eine Straße queren, soll das insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit nur an gesicherten Stellen geschehen. Ampelanlagen, Schutzwege, Über- und Unterführungen bieten zumindest ein Mindestmaß an Sicherheit.