Grüne Stromtankstellen: Sicherheitsaspekte und staatliche Förderungen

708

E-Mobility im Vormarsch: Für die Errichtung privater E-Ladestationen gibt es noch kurze Zeit Geld vom Staat. Hier die wichtigsten Tipps in Sachen Sicherheit und Förderungen.

E-Mobility ist m Vormarsch. Foto: KFV

Gute Neuigkeiten für Elektroauto-Besitzer (in spe): Noch bis 31. Dezember 2020 wird die Errichtung privater E-Ladestationen in Garagen oder Carports staatlich gefördert. In sicherheitstechnischer Hinsicht ist bei Installation und Nutzung von Stromtankstellen jedenfalls so einiges zu beachten.

Technische Voraussetzungen
Gleich vorweg: Für das Aufladen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden sind herkömmliche, vor allem alte Steckdosen auf Dauer nicht geeignet, zu groß sind Überhitzungs- und Brandgefahr. Für ein schnelleres und sicheres Aufladen des Fahrzeugs wird eine sogenannte Wallbox (3,7 kW/11 kW/22 kW) an der Wand montiert.

Auf dem neuesten Stand der Technik muss das elektrische System zur Versorgung der E-Ladestation sein. Der Verteilerkasten muss ausreichend Platz für etwaige zusätzliche Sicherungen, Stromzähler und Schutzschalter bieten und bei Bedarf entsprechend erweiterbar sein. Alle technischen Details gehören vom Profi überprüft und installiert, über den Netzanschluss informiert der Netzbetreiber.

Rechtliche Voraussetzungen
Bau- und Meldevorschriften – das Wichtigste im Überblick finden Sie hier.
In der Regel ist keine baurechtliche Bewilligung für die Errichtung einer E-Ladestation ist erforderlich:

  • in Gebäuden/Garagen
  • im Freien – zumindest in einigen Bundesländern.

Ausnahmen: Im Burgenland ist bei Errichtung eines Fundaments eine Baubewilligung erforderlich. In Tirol bedarf es einer Bauanzeige. In Wien bedarf es einer Baubewilligung bei Errichtung einer E-Ladestation über drei Metern Höhe. In Vorarlberg werden Einzelfallprüfungen vorgenommen. In Niederösterreich sind Ladepunkte und -stationen für beschleunigtes Laden grundsätzlich meldepflichtig.

Brandschutzvorschriften
Die Installation von E-Ladestationen in Tiefgaragen wird von Feuerwehr-Einsatzkräften eher kritisch betrachtet. Seit 2015 gelten jedoch gemäß EU-weiter Regelung UNECE R 100 keine besonderen Brandschutzvorschriften beim Laden von Elektrofahrzeugen.

Einzuhalten sind dennoch die allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung von Explosionsgefahr entsprechend der OIB-Richtlinien 2.2 und 3 (Lüftungen für Garagen) sowie der ÖVE/ÖNORM EN 61851-22 (Wechselstrom-Ladestation für Elektrofahrzeuge).

Wohnungseigentumsrecht
Je nach gewählter Größe der geplanten E-Ladestation ist eine Zustimmung durch die Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage erforderlich.

  • Einzellösung (am jeweiligen Stellplatz):
    • Wallbox zur Ermöglichung einphasigen Ladens mit maximal 3,7 kW – mit Zustimmung aller Miteigentümer oder alternativ mit vereinfachter Bewilligung des Außerstreitgerichts ( 16 Abs 2 Z 2 S 2 WEG) – vgl. OGH 5 Ob 173/19f
    • Wallbox 3,7 bis 22 kW – mit Zustimmung aller Miteigentümer oder alternativ mit Bewilligung des Außerstreitgerichts mit Nachweis der Verkehrsüblichkeit und des wichtigen Interesses des Antragstellers
  • Technische Gesamtlösung für alle Hausbewohnermit Mehrheitsbeschluss

Die Verankerung des Rechts auf eine Ladestation für das E-Auto am Stellplatz („Right to Plug“) ist für 2021 geplant.

Strom-Tanken: Tipps für mehr Sicherheit
Das Laden von Elektrofahrzeugen soll nur an geeigneten, dauerhaft markierten Ladestellen erfolgen. Diese Kennzeichnung kann z. B. durch eine entsprechende Bodenmarkierung erfolgen.

  • Brennbare Güter müssen mindestens 2,5 Meter von der Ladestation entfernt gelagert sein. Ist zwischen Ladestation und brennbaren Lagerungen eine brandhemmende, feuersichere Trennwand montiert, kann der Abstand auf einen Meter verringert werden.
  • Oberhalb des E-Ladeplatzes dürfen sich keine brennbaren Lagerungen und Baustoffe befinden.
  • Im Bereich der Ladestation sollte ein tragbarer Feuerlöscher (Brandklasse A) mit mindestens sechs Löschmitteleinheiten (z. B. Pulverlöscher der Type G 6) griffbereit montiert sein.
  • Der Anschluss der Ladeleitungen an das Elektrofahrzeug muss über genormte Steckvorrichtungen aus Kunststoff erfolgen. Diese müssen, ebenso wie die Ladeleitungen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
  • Auf ausreichende Be- und Entlüftung des Ladeplatzes muss geachtet werden – in großen Hallen reicht natürliche Lüftung aus.

Staatliche Förderungen
Noch bis 31.12.2020 gibt es Förderungen für die Installation von E-Ladestationen, die ihren Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energiequellen beziehen und gleichzeitig mit einem förderungsfähigen Elektro-Pkw angeschafft werden.

  • Für die Anschaffung einer Wallbox (Heimladestation) oder eines intelligenten Ladekabels winken 600 Euro vom Staat.
  • Zur Realisierung einer OCCP-fähigen Ladestation werden bei Installation in einem Mehrparteienhaus 1.800 Euro Umweltförderung gewährt.