Finger weg: Online-Versand von Pyrotechnik an Privatpersonen ist verboten und gefährlich

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Der Online-Handel mit Waren aller Art boomt. Was kaum jemand weiß: Der Versand von Pyrotechnik an Privatpersonen ist in Österreich verboten – und zwar egal, ob man sich die Waren von einem in- oder ausländischen Händler zusenden lässt. Zwei Prozent der Befragten einer Studie der Präventionsinstitution KFV haben dennoch bereits bei einem ausländischen Online-Versandhändler bestellt und drei Prozent bei einem inländischen. Wie Auswertungen von Kundenrezensionen mittels Künstlicher Intelligenz zeigen, klagen Nutzer zudem über Brandblasen oder Fehlfunktionen. Zwischen 200 und 400 Personen müssen pro Jahr in Österreich wegen Pyrotechnik-Unfällen im Spital behandelt werden.

Wien, 17. Dezember 2024. Wertvolle Erkenntnisse zur Nutzung von Pyrotechnik und der Unfallanalyse liefert eine aktuelle Studie des Fachbereichs Eigentumsschutz in der Präventionsinstitution KFV. Im Rahmen der Studie wurden 2.100 Personen aus Österreich im Alter zwischen 15 und 79 Jahren befragt. Rund 60 Prozent der Befragten haben bereits selbst Feuerwerkskörper gezündet, wobei der Prozentsatz bei den 20- bis 29-Jährigen sogar bei rund 70 Prozent liegt. Selbst bei den 15- bis 19-Jährigen beträgt der Anteil bereits 58 Prozent.

Raketen und Batteriefeuerwerke sind am beliebtesten
Junge Menschen sind nicht nur bei der Nutzung führend, sondern auch bei den Verletzungen. „Pro Jahr müssen in Österreich zwischen 200 und 400 Personen wegen Unfällen mit Pyrotechnik stationär bzw. ambulant im Spital behandelt werden. Rund die Hälfe davon ist erst 15 bis 24 Jahre alt. Immer wieder ereignen sich auch tödliche Unfälle“, erklärt Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Bereiche Eigentumsschutz sowie Recht und Normen im KFV. Die beliebtesten Produkte in allen Altersgruppen sind Raketen (von 69% gekauft), Batteriefeuerwerke (34%), Vulkane (33%) und Schweizer Kracher bzw. Böller (30%), wobei bei dieser Frage Mehrfachnennungen möglich waren. Harmlosere Pyrotechnik, wie etwa Knallerbsen (27%) und Bienen bzw. Hummeln (24%) rangieren eher weiter hinten.

„Pro Jahr müssen in Österreich zwischen 200 und 400 Personen wegen Unfällen mit Pyrotechnik stationär bzw. ambulant im Spital behandelt werden. Rund die Hälfe davon ist erst 15 bis 24 Jahre alt“

Armin Kaltenegger
Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV, erklärt, was man beim Kauf und bei der sicheren Anwendung von Pyrotechnik beachten sollte © KFV/APA Fotoservice/Schedl

Versandhandel an Privatpersonen ist verboten
Manche Menschen treibt die Sehnsucht nach noch höherer Sprengkraft oder noch spektakuläreren Effekten aber auch ins Ausland. Laut KFV-Studie, ist dieses Motiv (nach dem Preis) der zweitwichtigste Grund, warum jemand seine Pyrotechnikprodukte im Ausland kauft. Vier Prozent haben bei der Frage nach dem Kaufort generell „im Ausland“ angegeben (Mehrfachnennungen möglich), drei Prozent kaufen in Shops direkt an der Grenze. „Pyrotechnik-Tourismus ist nicht generell verboten“, wie Dr. Kaltenegger erklärt, allerdings gibt es dabei einiges zu beachten: „Feuerwerkskörper dürfen zwar grundsätzlich selbst mit dem eigenen Pkw eingeführt werden – beispielsweise aus Tschechien – diese müssen aber über eine CE-Kennzeichnung verfügen und damit den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Der Versand an Privatpersonen ist aus Sicherheitsgründen allerdings sogar verboten, wobei es unerheblich ist, ob die Produkte von einem in- oder ausländischen Onlinehändler zugesandt werden“, so der Experte. Tatsächlich haben laut Umfrage bereits drei Prozent der Befragten im Internet bei einem inländischen Versandhändler Pyrotechnikprodukte gekauft und zwei Prozent bei einem ausländischen. Wie Auswertungen von Kundenrezensionen mittels Künstlicher Intelligenz durch das KFV zudem zeigen, hinterlassen die im Internet bestellten Produkte im besten Fall nur Brandblasen. Zuweilen liegt aber auch keine brauchbare Bedienungsanleitung vor oder die Produkte funktionieren generell nicht wie sie sollten und können auch zu schwersten Verletzungen führen.

Nicht nur gesundheitliche Folgen bedenken, sondern auch rechtliche                     Extrem gefährlich und prinzipiell auch verboten sind Feuerwerkskörper der „Marke Eigenbau“. Tatsächlich haben bereits sieben Prozent der Befragten Pyrotechnik selbst hergestellt. 78 Prozent der Verletzungen mit Pyrotechnik betreffen die Hände, wobei aber auch schwerste Verletzungen keine Seltenheit sind, darunter Fingeramputationen, offene Knochenbrüche, Brandverletzungen an Händen und Gesicht und Knalltraumata. „Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können nicht nur fatale gesundheitliche Folgen haben, sondern auch erhebliche Strafen nach sich ziehen. Diese reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von mehreren Monaten“, warnt Jurist Kaltenegger. Tödliche und schwere Unfälle werden nämlich auffallend häufig durch unerlaubte Produkte verursacht.

Pyrotechnik-Sicherheitstipps

  • Kauf: Nur Produkte mit CE-Kennzeichnung und deutscher Gebrauchsanweisung kaufen.
  • Online: Weder über in- noch über ausländische Versandhändler Pyrotechnik zusenden lassen.
  • Basteln: Niemals Feuerwerkskörper manipulieren oder selbst basteln.
  • Lagerung: An kühlen und trockenen Orten lagern, fern von Wärmequellen und außerhalb der Reichweite von Kindern.
  • Vorschriften: Lokale Regelungen und Verbote beachten. In vielen Gemeinden ist das Zünden von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet untersagt.
  • Outdoor: Nie in geschlossenen Räumen zünden, sondern nur im Freien.
  • Schutzausrüstung: Schutzbrillen für die Augen und Gehörschutz verwenden.
  • Rücksichtnahme: Auf das Ruhebedürfnis von Anwohnern Rücksicht nehmen. Auch Haustiere fürchten sich oft vor lautstarkem Knallen.
  • Abschussvorrichtung: Raketenständer oder Abschussröhren aus Metall verwenden. Niemals in der Hand gehaltene Vorrichtungen benutzten. Flaschen fest in den Boden stecken, falls diese als Abschussvorrichtung dienen.
  • Vorkehrung: Der Abschussbereich sollte frei von Hindernissen sein.
  • Löschmittel: Wasser, Sand und/oder ein Feuerlöscher sollten immer griffbereit sein.
  • Alkohol: Nur nüchtern zünden.
  • Kinder: Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen. An Minderjährige keine Feuerwerksartikel weitergeben, die für diese nicht zugelassen sind.
  • Abstand: Ausreichend Sicherheitsabstände zu Menschen, Tieren, Gebäuden und leicht entzündlichen Materialien einhalten.
  • Blindgänger: Fehlgeschlagene Feuerwerkskörper niemals neuerlich zünden. 15 Minuten warten, bevor man sich nähert. Nicht im Restmüll entsorgen, sondern Rückgabe beim Händler, bei dem sie gekauft wurden.
  • Abfälle: Feuerwerksreste nach der Verwendung einsammeln und fachgerecht entsorgen.

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