Die Verbindung aus Naturerlebnis, Freiheitsgefühl und sportlicher Betätigung machen das Mountainbiken zu einer beliebten Freizeitaktivität der Österreicher. Mit dem Trend zum E-Bike sind auch immer mehr E-Mountainbiker unterwegs – weshalb auch eine Zunahme an Unfällen zu erwarten ist.
Mountainbiken liegt im Trend. Rund 120.000 Personen üben diesen Sport in Österreich bereits aus. In Anbetracht des E-Bike Booms, der sich vor allem auch im Mountainbike-Bereich niederschlägt, ist eine weitere Zunahme der Sportausübenden zu erwarten. „Es freut uns, dass mit dem E-Bike Boom noch mehr Personen die Möglichkeit haben, die Natur auf sportlichem Wege zu genießen und eine gesunde Bewegungsart in ihren Alltag zu integrieren. Einhergehend mit der steigenden Zahl an E-Mountainbikern ist aber leider auch ein Plus an Unfällen zu erwarten. Im Jahr 2017 verletzten sich rund 6.800 Österreicher beim Mountainbiken in den heimischen Wäldern, davon war bereits etwa jeder Zehnte mit einem E-Mountainbike unterwegs“, erläutert Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht & Normen im KFV. „Erste Verletzungsanalysen zeigen nun: E-Mountainbiker verletzen sich im Durchschnitt schwerer als reguläre Mountainbiker. Deshalb gilt es nun umso mehr, möglichst rasch zielgerichtete Maßnahmen zur Unfallprävention zu setzen.“ Fehleinschätzung, Selbstüberschätzung, mangelnde Technik und Überforderung zählen zu den häufigsten Unfallursachen beim E-Mountainbiken. Das KFV empfiehlt, vor der ersten Ausfahrt mit einem E-Mountainbike Fahrtechniktrainings zu absolvieren.
Trend zum E-Mountainbike sorgt für neue Herausforderungen
Der Großteil der verletzten Mountainbiker sind Männer im Alter von 20 bis 44 Jahren. Allerdings lässt sich anhand der ersten Verletzungstrends feststellen, dass bei den verletzten E-Mountainbikern der Altersdurchschnitt höher und auch der Anteil der Frauen wesentlich größer ist. Fehleinschätzung und Selbstüberschätzung zählen bei beiden Mountainbike-Typen zu den Hauptunfallursachen. Beim E-Mountainbiken kommt als zusätzliches Risiko noch mangelnde Technik und Vorbereitung und in weiterer Folge Überforderung hinzu. „Mit dem Trend zum E-Mountainbike verbreitert sich die Zielgruppe stark, da damit auch ungeübtere Radfahrer, Familien und Personen mit schwächerer Kondition die Möglichkeit haben, mit dem Mountainbike die Natur zu erleben“, erläutert der ehemalige österreichische Radprofi Gerhard Zadrobilek im Rahmen eines KFV E-Mountainbikeworkshops in Mödling. „Damit gerade auch Anfänger und ungeübtere Personen sicher auf den Trails unterwegs sein können ist es umso wichtiger, die richtige Fahrtechnik vorab zu erlernen und zu üben.“
Helmtragequote bei E-Mountainbikern deutlich geringer
Nur knapp 70 Prozent der E-Mountainbiker tragen zum Unfallzeitpunkt einen Helm, während die Helmtragequote beim regulären Mountainbiken bei rund 87 Prozent liegt. „Gesetzlich vorgeschrieben ist das Tragen eines Radhelmes nur für Kinder bis 12 Jahren auf öffentlichen Straßen und Forststraßen. In Niederösterreich und im Burgenland gilt die Helmpflicht für Kinder (in NÖ: für Kinder bis 15 Jahre) auch abseits öffentlicher Straßen“, erklärt Kaltenegger. „Auch wenn Fahrradhelme keine Unfälle vermeiden können, so verhindern sie doch schwere Kopfverletzungen. Wir appellieren deshalb an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, sich selbst bestmöglich zu schützen – gerade auch beim Mountainbiken und E-Mountainbiken.“ Schon ein Aufprall mit der für Elektrofahrräder erlaubten maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25km/h entspricht ungeschützt und ungebremst gegen ein Hindernis einem Sturz aus 2,5 Metern Höhe. Bei Elektrofahrrädern bzw. E-Mountainbikes mit einer Leistung von mehr als 600 Watt bzw. einer Motorunterstützung von mehr als 25km/h handelt es sich rechtlich gesehen nicht mehr um Fahrräder, sondern um nicht zugelassene Kraftfahrzeuge, welche einen Versicherungsschutz und ein Kennzeichen benötigen. Mit einem derartigen Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Straßen unterwegs zu sein ist eine strafbare Handlung, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die Frage der Haftung
Im Fall eines Unfalls stellt sich die Frage, wer hier die Verantwortung trägt. In der Regel liegt diese beim Mountainbiker selbst, da der überwiegende Teil der Unfälle auf Fehlverhalten des Mountainbikers zurückzuführen sind. Grundeigentümer bzw. Wegehalter haften nur in Ausnahmefällen. Bei unerlaubter Benützung eines Weges durch den Mountainbiker liegt die Haftung in jedem Fall beim Mountainbiker. Ist ein Weg zur Benützung von Mountainbikern freigegeben, so haftet der Grundeigentümer bzw. Wegehalter nur dann, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Grundeigentümers bzw. Wegehalters vorliegt.