Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre (2008-2018) ereigneten sich in Österreich jährlich 1.455 Brände in der Landwirtschaft mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von knapp 53 Mio. Euro bzw. 36.500 Euro pro Brandereignis, so eine neue Studie des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).
Wien, 16. Juli 2020. „Vergleicht man die Jahre 2008 mit 1.148 Bränden in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Jahr 2018 mit 1.568 Bränden, dann zeigt sich hier eine Steigerung der Brände, aber auch der Schadenszahlen von mehr als 35 Prozent“, erklärt Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Forschungsbereichs Eigentumsschutz im KFV.
Brände in der Landwirtschaft sind oftmals mit hohen Schadenssummen verbunden
Mit einem Anteil von rund 20 Prozent zählen defekte Elektro-Installation zu den häufigsten ermittelten Brandursachen, sind jedoch nur für rund 6 Prozent der Schäden verantwortlich. Die größten Schäden verursachen Brandstiftung (2% der Brände, 44% der Schäden), Überhitzung (7% der Brände, 11% der Schäden) und feuergefährliche Tätigkeiten (9% der Brände, 8% der Schäden). Auch menschliches Fehlverhalten und die Selbstentzündung von Heu und Stroh stellen eine oft unterschätzte Gefahr dar.
Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden in der Landwirtschaft
Um Brände zu vermeiden bzw. diese in der Entstehungsphase erfolgreich zu bekämpfen, weist das KFV auf folgende wichtige Maßnahmen hin, die jeder Landwirt beachten sollte:
- Besuchen Sie und auch ggf. Ihre Mitarbeiter/Familienmitglieder einen Brandschutzkurs, lassen Sie sich im Umgang mit Feuerlöscher, Löschdecke und in erster Hilfe schulen
- Elektrische Anlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, lassen Sie diese nur von fachkundigen Unternehmen installieren, prüfen Sie jährlich die Blitzschutzeinrichtungen
- Alle brandgefährdeten Bereiche sollten mit Brandmeldern ausgestattet sein – wenn möglich, prüfen Sie die Installation von Rauch/Brandmeldern und/oder Sprinkleranlagen – es gibt Förderungen
- Achten Sie darauf, Feuerlöscher ausreichend dimensioniert zur Verfügung zu stellen
- Stellen Sie sicher, dass betriebsfremde Personen oder Kinder keinen Zutritt zu Ihren Betriebsgebäuden haben (Schutz vor Brandstiftung)