Drohnen – Neue Rechtslage ab 1.1.2021

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Die neue EU-Verordnung (EU) 2019/947 ist mit – durch die Covid19-Pandemie bedingter – Verspätung statt im Sommer 2020 am 31.12.2020 in Kraft getreten. Die neuen Regeln sollen garantieren, dass Drohnen-Hersteller und Drohnenpiloten EU-weit einheitlich insbesondere Sicherheit, Privatsphäre und den Umgang mit dem Datenschutz gewährleisten.

Drohnen werden abhängig von Gewicht und Einsatzbereich in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“. Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie „Offen“ relevant. Sie umfasst Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. Eine der wesentlichen Neuerungen ist, dass in der Kategorie „Offen“ die bisherige Genehmigungspflicht durch eine reine – kostengünstigere – Registrierung ersetzt wird.

Bild: Kategorisierung der Drohnen,
Quelle: https://www.kfv.at/wp-content/uploads/2019/11/Studienzusammenfassung-Drohnen-HOMEPAGE.pdf

Für „Spielzeugdrohnen“, d.h. Drohnen unter 250 Gramm, ist weder eine Registrierung noch ein Piloten-Test erforderlich.

Für alle anderen Drohnen gilt: Drohnenbetreiber müssen sich seit 31.12.2020 bei der Austro Control unter www.dronespace.at registrieren und bekommen eine Betreibernummer zugewiesen. Diese muss auf der Drohne angebracht werden. Die Registrierung ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen. Die Kompetenz des Piloten muss nun mittels Online-Kurs (samt Test, bzw. Theorieprüfung) nachgewiesen werden.

Eine Registrierung ist vor dem Betrieb folgender Drohnen erforderlich (Quelle: https://www.dronespace.at/ ):

  • Betrieb von Drohnen ab 250 g
  • Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“)
  • Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die mit einer Kamera ausgerüstet sind.

Das Wichtigste zur Drohnenregistrierung im Überblick:

  • Die Registrierung darf nur in einem EU-Mitgliedsstaat erfolgen und gilt europaweit.
  • Für alle Drohnen ab 250 g und alle Kameradrohnen, unabhängig vom Gewicht, gilt eine Registrierungspflicht. Eine spezielle Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes zu entsprechen hat, muss bereits abgeschlossen und aktiv sein und die Polizzennummer ist bei der Registrierung anzugeben!
  • Der Drohnenbetreiber hat die Registrierungsnummer an der Drohne anzubringen.
  • Für Flüge nicht registrierter Drohnen drohen Strafen von bis zu 22.000 €.
  • Registrierung unter: https://dronespace.at/registrierung


Für alle Flüge in der „Open“ Kategorie gilt grundsätzlich:

  • Es muss ein ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne ohne technische Hilfsmittel gegeben sein.
  • Es darf maximal bis 120 m über dem Boden geflogen werden. In bestimmten sogenannten „Kontrollzonen“ gelten weitere Beschränkungen, welche über die Dronespace-App überprüft werden können.
  • Je nach Gewicht sind die Unterkategorien A1-A3 zu beachten, die auch bestimmen in welcher Entfernung zu Menschen geflogen werden darf:
    • A1: nah an Menschen
    • A2: in sicherer Entfernung zu Menschen
    • A3: weit entfernt von Menschen
  • Die Drohne darf nicht über 25 kg wiegen.
  • Online-Kurs und Test bzw. Theorieprüfung.

Genauere Informationen zum EU-Regulativ