Seit Mai sind nun vermehrt Sportarten im Freien möglich, sofern der Abstand eingehalten wird. Alle Maßnahmen gelten vorerst bis Ende August 2020.

COVID-19:
10 Fragen 10 Antworten zur Sportausübung

Schwimmen:
Darf ich ins Schwimmbad gehen?
Ja, Frei- und Hallenbäder öffnen voraussichtlich ab 29.5.

Welche Regeln gelten im Schwimmbad?
Es werden dieselben Regeln wie an anderen Orten des öffentlichen Raumes einzuhalten sein, insb. die 1-Meter-Abstandsregel, Zugangsbeschränkungen (z.B. 10m2/Person auf der Liegewiese bzw. 6m2 im Wasser) und Hygienemaßnahmen. Unterstützend wird in den meisten Innenbereichen – ausgenommen beim Duschen und in der Schwimmhalle – ein Mund-Nasen-Schutz zu verwenden sein. Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder werden nur allein oder mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen verwendet werden können.

Welche Regeln gelten an nichtorganisierten Wildbadeplätzen?
Wie an allen öffentlichen Orten ein Abstand von mind. 1 Meter. Stark frequentierte Plätze sind zu meiden. Es wird an die Eigenverantwortung appelliert.

Mountainbike:
Darf ich mit dem Mountainbike in der Natur fahren?
Ja. Empfehlenswert ist es, risikoreiche Strecken zu meiden, um vermeidbare Belastungen für die Rettungskräfte hintanzuhalten.

Welche Regeln gelten beim Mountainbiken?
Rein rechtlich gilt die 1-m-Abstandsregelung. Höhere Geschwindigkeiten erfordern jedoch sinnvollerweise höhere Abstände beim Hintereinanderfahren; die alpinen Vereine empfehlen daher folgende Abstände: 5 m bergauf, 20 m bergab und in der Ebene. Überholen, wenn überhaupt, rasch und nur, wenn der seitliche Mindestabstand von 2 m eingehalten werden kann. Schutzmaske ist nicht erforderlich. Das freiwillige Mitführen einer Schutzmaske wird angeregt, um diese notfalls rasch zur Hand zu haben.

Wandern:
Darf ich wandern gehen?
Ja.

Welche Regeln gelten beim Wandern?
Rein rechtlich gilt die 1-Meter-Abstandsregelung. Die alpinen Vereine Österreichs haben als Grundregeln für den Bergsport folgende Empfehlungen herausgegeben (siehe https://vavoe.at/2020/05/01/bergsport-covid-19/ oder https://www.alpenverein.at/portal/news/aktuelle_news/2020/2020_05_01_bergsport-in-coronazeiten.php oder https://www.naturfreunde.at/berichte/presseinformationen/presseinformationen/bergsportausuebung-in-zeiten-von-corona/):

  1. Risikobereitschaft zurücknehmen (unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze bleiben)!
  2. Abstand halten, mind. 2 m!
  3. Bergsport nur in Kleingruppen, stark frequentierte Touren und Plätze meiden!
  4. Gewohnte Rituale wie Händeschütteln, Gipfelbussi, Trinkflasche anbieten, etc. unterlassen!
  5. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen!
  6. Mund-Nasen-Schutz bei Fahrgemeinschaften anlegen!
  7. Im Notfall wie immer nach den üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen, zusätzlich Mund-Nasen-Schutz verwenden!

Sport gesamt:
Brauche ich für bestimmte Sportarten einen Virustest?
Per Verordnung sind derzeit nur im Spitzensport beispielsweise für Sportler, Betreuer und Trainer vor erstmaliger Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes derartige Testungen vorgesehen.

Ich bin in einem Hobbyfußballverein. Was gilt?
Das Training darf unter Einhaltung der 2-Meter-Abstandsregelung (gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) – also ohne Körpernähe und Körperkontakt – auf Sportstätten im Freiluftbereich durchgeführt werden. Von der Bundes-Sport-Organisation Sport Austria empfohlen werden Trainingsgruppen mit maximal zehn Personen inklusive Trainer; Kinder unter 14 Jahren sollten während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen werden; dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 zu Beaufsichtigenden sinnvoll. Zuschauer dürfen die Sportstätten nicht betreten. Mannschaftstraining in geschlossenen Räumlichkeiten ist derzeit noch nicht zulässig (ausgenommen z.B. Spitzensportler, Behindertensportler).

Welche Regeln und Verbote gibt es beim Sport sonst noch?
Indoor-Sportstätten bleiben voraussichtlich noch bis 29.5. geschlossen. Sportunterricht, Kurse und Trainings dürfen unter Einhaltung der Abstandsregelungen im Freiluftbereich von Sportstätten bzw. auf öffentlichen Flächen im Freien gegeben werden. Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten. Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Hanteln, Schläger), sind, bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren. Masken müssen nur beim Betreten der Innenanlagen getragen werden. Empfohlen wird, den Mund-Nasen-Schutz auch unmittelbar vor bzw. nach der Sportausübung zu tragen.