Darf man so schnell Radfahren, wie man will?

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Das Fahrrad ist in der Stadt das perfekte Fortbewegungsmittel. Man entgeht jedem Stau und kommt flott voran. Aber wie flott ist flott?
Gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen auch beim Radfahren?

Bei der Tour de France erreichen Fahrer mit ihren Rädern Durchschnittsgeschwindigkeiten von rund 40km/h. Bei unglaublichen 296 km/h liegt der derzeitige Geschwindigkeits-weltrekord der Radfahrerin Denis Müller-Korenek, eine Geschwindigkeit bei der schon Porsche-Fahrer neidisch werden können.

Gilt Tempo 30 nur für Kraftfahrzeuge?

Von solchen Geschwindigkeiten sind Alltags- und Hobbyradfahrer natürlich weit entfernt. Wie eine aktuelle KFV-Studie zu Radgeschwindigkeiten im urbanen Bereich in Österreich zeigt, fahren nur 2 Prozent der Radler mit mehr als 30km/h durch die Stadt. Die mittlere Geschwindigkeit der Radfahrer beträgt rund 19km/h. Wie schnell dürfen also Radfahrer auf Straßen unterwegs sein? Gilt z.B. die Tempo 30 Zone nur für Kraftfahrzeuge?

Nein, sagt KFV Verkehrsjurist Dr. Armin Kaltenegger: „Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge aller Art, und damit auch für Fahrräder die gleichen Regelungen. Alle allgemeinen Geschwindigkeitslimits und alle durch Verkehrszeichen ausgedrückten Limits gelten auch für Radfahrer (§ 20 StVO). Fahrräder sind zwar keine Kraftfahrzeuge, aber Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung.“

Zu beachten ist auch, dass z.B. in Wohnstraßen auch Radfahrer – so wie alle Kraftfahrzeuge – Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.  Nicht vergessen werden darf, dass Radfahrer auf Gehsteigen gar nicht fahren dürfen und sogar auch Micro-Scooter ihre Geschwindigkeit bei der Benutzung von Gehsteigen dem Fußgängerverkehr anpassen müssen. Bei Verstößen eines Radfahrers können Bußgeldsätze ab 7 Euro und in der Regel 30 bis 100 Euro kosten, fügt Kaltenegger hinzu.

Dr. Armin Kaltenegger
ist Jurist beim Kuratorium für Verkehrssicherheit und selbst leidenschaftlicher Radsportler.

Für alle Radfahrer mit Tour-de-France-Ambitionen gilt immer auch der Paragraf 20 Absatz 1 der StVO: Demnach dürfen sie nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrrad ständig beherrschen. „Eine angepasste Geschwindigkeit verlangt, dass sie die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie die eigenen Fähigkeiten berücksichtigt. Das heißt ein Radfahrer muss auch auf Forststraßen bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen“, sagt Kaltenegger.