Dachlawinen – So als würde ein Eisbär vom Dach fallen

620

Alle Jahre wieder, wenn der Schnee fällt, beginnt vielerorts auf den Gehsteigen ein Spießrutenlauf. Rot-weiße Stangen und Warnschilder sprießen aus den Bürgersteigen und warnen uns vor Dachlawinen. Nicht zu unrecht, so Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im Kuratorium für Verkehrssicherheit. Gab es doch im letzten Jahr in Österreich zumindest zwei Todesfälle durch Dachlawinen bzw. beim Versuch, diese zu beseitigen. JedeR fünfte Befragte in einer repräsentativen österreichweiten KFV-Umfrage gab an, jemanden zu kennen, der/die einen Schaden durch Dachlawinen oder Eiszapfen erlitten hat.

Dr. Armin Kaltenegger: „Hausbesitzer sind verpflichtet Schneewechten und Eisbildungen vom Dach zu entfernen.“ Foto: KFV

Dachlawinen können das Gewicht eines erwachsenen männlichen Eisbären erreichen, wenn sie vom Dach auf die FußgängerInnen herabfallen. Und, je nach Fallhöhe, eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h erreichen. Keineswegs einfach nur ein lokales Schneegestöber. Nachdem Stangen und Schilder aufgestellt wurden wiegen sich zwei Drittel der HausbesitzerInnen in Sicherheit ihren Pflichten nachgekommen zu sein. Aber weit gefehlt. HauseigentümerInnen müssen von Gesetzes wegen Schneewechten und Eisbildungen so bald wie möglich vom Dach entfernen und regelmäßig prüfen, ob sich Schnee vom Dach lösen könnte.

Wie eine KFV Studie zeigt, befreien jedoch mehr als 60 Prozent der HausbesitzerInnen ihr Dach weder von Schnee noch von Eis. Die regelmäßige Überprüfung des Daches, um es dann im Falle des Falles zu räumen, nehmen sogar nur weniger als 10 Prozent der befragten HausbesitzerInnen vor. Weit verbreitete Argumente um sich das Räumen des Daches zu ersparen sind: „Der Abstand zum Gehwegen ist weit genug.“, „Es gibt keinen Gehweg.“ oder „Das Haus steht auf Privatgrund.“ „Ich habe eh Stangen aufgestellt“. All dies sind zwar gültige Begründungen, werden im Falle eines Unfalles jedoch genau nachgeprüft.

Auch das Anbringen von Warnungen wird oft vernachlässigt. In einer repräsentativen Umfrage des KFV gaben vier Fünftel der durch Dachlawinen zu Schaden gekommenen Befragten an, dass keinerlei Warnungen sichtbar waren, die sie auf die Gefahr aufmerksam gemacht hätten. Diese sind allerdings gesetzlich ebenfalls verpflichtend!

Was ist im Zusammenhang mit Dachlawinen zu beachten!

  • Warnschilder reichen nicht aus. Sie taugen nur kurzfristig als erste Warnung. Es muss in jedem Fall auch das Dach geräumt werden.
  • Befreien Sie ihr Dach nicht selbst von Eis und Schnee, sondern überlassen Sie das einem Dachdecker oder bei besonderen Gefahren der Feuerwehr. Jedes Jahr gibt es Unfälle durch nicht professionelle Personen auf den Dächern.
  • Bringen Sie Schutzvorrichtungen an Dächern an. Das ist Pflicht. Wie diese beschaffen sind, hängt von der durchschnittlichen Schneemenge und der Dachneigung eines Gebäudes ab. Zur Beurteilung welche Systeme in einem Gebiet vorgeschrieben sind stehen dem Fachmann spezielle, landesweite Schnee- oder Zonenkarten zur Verfügung.
  • Als AutofahrerInnen trifft Sie eine Mitschuld, wenn Sie sich bewusst dem Risiko aussetzen. Sind überhängende Schneedächer von der Straße aus erkennbar oder Warnstangen angebracht und Sie parken Ihr Auto an einer gefährlichen Stelle müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen ein Mitverschulden angelastet wird und Sie zumindest Teile des Schadens selbst tragen müssen.
  • Als FußgängerInnen sollten Sie erste Anzeichen oder Warnsignale wie Tropfen oder Schneerieseln vom Dach ernst nehmen und ausweichen. Allerdings müssen sie aus rechtlicher Sicht nicht auf die Fahrbahn ausweichen; dies ist nicht zumutbar.