Alkohol am Steuer ist neben Ablenkung und zu hoher Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen im österreichischen Straßenverkehr. Die KFV-Unfallstatistik zeigt: 2015 wurden in Salzburg 41 Unfälle durch Alkohollenkerinnen und -lenker der Altersgruppe 15 bis 24 Jahre verursacht, 29 Personen wurden dabei verletzt. Menschen, die unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug lenken, setzten jedoch nicht nur ihr eigenes Leben aufs Spiel, sondern auch jenes anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Um Jugendlichen die Auswirkungen von alkoholisiertem Fahren zu verdeutlichen, bieten das Land Salzburg und das KFV die Aktion „Abendblau und Morgentod – Nur klar im Kopf ist sicher unterwegs“ an. Bei einem zweistündigen Gruppengespräch, geleitet von Verkehrspsychologinnen und -psychologen des KFV, werden Jugendliche auf die Gefahren und Risiken des Alkoholkonsums sensibilisiert. Weiters haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mittels „Rauschbrille“, die Beeinträchtigung durch Alkohol selbst zu erleben. „Uns ist es sehr wichtig, dass die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem Workshop zu dem Schluss kommen: Wenn ich trinke, fahre ich nicht. Wenn ich fahre, dann trinke ich nicht. Durch diese klare Trennung kommt man gar nicht erst in Versuchung Alkohol zu trinken, wenn man mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Moped unterwegs ist“, erklärt Mag. Martin Pfanner vom KFV.
Beeinträchtigung durch Alkohol häufig unterschätzt
Die starke Auswirkung von Alkoholkonsum auf das Fahrverhalten ist vielen jungen Lenkerinnen und Lenkern nicht bewusst. Tatsächlich steigt unter Alkoholeinfluss das Unfallrisiko um ein Vielfaches, bei 0,5 Promille ist die Unfallgefahr bereits doppelt so hoch – mit 0,8 Promille ist das Unfallrisiko fünfmal höher als nüchtern. Aufmerksamkeitsschwankungen treten auf, die Konzentrationsleistung nimmt ab und es kommt zu einer Verminderung der Reaktionsschnelligkeit. Weitere Symptome bei alkoholisierten Lenkerinnen und Lenkern: verlangsamter Pupillenreflex und dadurch längere Blendung durch die Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge, gestörte Geschwindigkeitswahrnehmung, Gleichgewichtsschwankungen – Alkoholisierte fahren deshalb in Schlangenlinien – und extreme Selbstüberschätzung: Man fühlt sich durch die stimmungssteigernde Wirkung des Alkohols leistungsfähiger als man tatsächlich ist. Besonders gefährlich sind gemischte, oft süß wie Limonade schmeckende Getränke: Die Wirkung von Punsch, Alkopops oder Cocktails wird zumeist unterschätzt. „Wir wissen, dass junge Fahrerinnen und Fahrer schneller bereit sind, ein Risiko einzugehen und Gefahren häufig nicht richtig einschätzen können. Aus diesem Grund ist es bei dieser Gruppe besonders wichtig, ihre Risikokompetenz ausreichend zu schulen und ihnen die Auswirkungen des Alkoholkonsums im Straßenverkehr vor Augen zu führen“, erklärt Landesrat Hans Mayr.
Alko-Lenkerinnen und -Lenker riskieren hohe Strafen
Alkohol am Steuer zieht auch erhebliche Strafen nach sich: Zwischen 0,5 und 0,79 Promille kommt es neben einer Geldstrafe auch zu einer Vormerkung. Wer mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt wird, muss mit einer Geldbuße sowie einer Entziehung der Lenkberechtigung von einem Monat rechnen und sich zusätzlich einem Verkehrscoaching unterziehen. Ab 1,2 Promille wird der Führerschein für mindestens vier Monate abgenommen, ab 1,6 Promille für mindestens sechs Monate. Zusätzlich kommt es zu einer Geldstrafe und einer Nachschulung, ab 1,6 Promille müssen Lenkerinnen und Lenker ein amtsärztliches Gutachten sowie eine verkehrspsychologische Stellungnahme beibringen.
Nicht zu vergessen sind auch die versicherungsrechtlichen Konsequenzen, da die Versicherung im Falle einer Alkoholbeeinträchtigung die Möglichkeit hat, den von ihr ersetzten Schaden bis zu einem bestimmten Betrag von den alkoholisierten Lenkerinnen und Lenkern zurückzuverlangen. Werden beim Unfall auch Personen verletzt, muss man sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für Probeführerscheinbesitzerinnen und -besitzer gilt übrigens die 0,1-Promille-Grenze.