KFV: Fristenverlängerung für Nachschulungen und Verkehrscoachings

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Behördlich verordnete Maßnahmen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Wien, 24. März 2020. Wer aufgrund der aktuellen Krise die gesetzlich vorgeschriebene Nachschulung oder das Verkehrscoaching nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt absolvieren kann, bekommt gemäß einem neuen Erlass des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Fristverlängerung gewährt.
„Nach aktuellem Stand können fehlende Nachschulungen oder Verkehrscoachings zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, die Teilnehmer haben dadurch keinen Nachteil. Wir bitten die Teilnehmer allerdings, sich nach Möglichkeit jetzt schon bei uns zu melden, um die Kursfrequenzen nach Wiederaufnahme des normalen Betriebs organisieren zu können“, erklärt DI Peter Felber vom KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). 
Das KFV wird die Anzahl der Nachschulungen und Verkehrscoachings der höheren Nachfrage zum späteren Zeitpunkt anpassen, sodass es nicht zu längeren Wartezeiten kommt. Vorreservierungen können schon jetzt auf den Websites https://www.fuehrerscheinweg.at oder https://www.verkehrscoaching.com vorgenommen werden. Telefonisch erreichen Sie uns für Fragen zu Nachschulung oder Verkehrscoaching unter der KFV-Servicetelefonnummer +43577077-7.

Rückfragehinweis für Medien zu diesem Thema:
DI Peter Felber (KFV)
+43 664 4150818