Egal ob gekauft oder als Leihgerät, der E-Roller als neue Fortbewegungsart boomt. Tretroller mit Elektroantrieb oder umgangssprachlich „E-Scooter“ genannt kommen tatsächlich sehr gut an wie eine aktuelle Studie des KFV in Wien zeigt. E-Scooter erreichen Geschwindigkeiten von 25 km/h, eine Geschwindigkeit die nicht unterschätzt werden sollte: „Fährt man ungebremst in ein festes Hindernis sind 25 km/h wie der Sturz kopfüber von einem 2,5 m hohen Baum direkt auf Beton! Unsere Geschwindigkeitsmessungen in Wien zeigen derzeit eine gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit von 16 km/h“, erklärt DI Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsabteilung im KFV.
„25 km/h sind wie ein Sturz kopfüber von einem 2,5 m hohen Baum direkt auf Beton!“
Nur 10 Prozent, der vom KFV beobachteten E-Scooternutzer trugen bei der Fahrt einen Helm. „Derzeit gilt unter den E-Scooterfahrern noch das Prinzip `Bequemlichkeit vor Sicherheit`. Dabei gaben bereits 16 Prozent der Nutzer an, schon einmal eine Situation erlebt zu haben in welcher der E-Scooter für sie nicht kontrollierbar war“, so der Experte. 6 Prozent der befragten E-Scooternutzer hatten bereits einen Unfall und 20 Prozent gaben an, schon einmal einen Beinahe-Unfall erlebt zu haben. Ungewollte Kollisionen mit einer Gehsteigkanten (Hochboard) oder sowie Abbiegeunfälle, Übersehen werden durch andere Verkehrsteilnehmer sowie Spurrillenunfälle sind die derzeit häufigsten Unfallrisiken.
Rechtliches:
E-Scooter gelten als „Mini- oder Kleinroller mit elektrischem Antrieb“
– Bauartgeschwindigkeit ist max. 25 km/h,
– höchste zulässige Leistung max. 600 Watt und
– mind. 1 Bremse mit Rückstrahler (nach hinten rot, nach vorne weiß, auf die Seite gelb) sowie bei Dunkelheit vorne und hinten Licht (tagsüber nicht verpflichtend).
E-Scooterfahrer haben die Verhaltensvorschriften für Radfahrer einzuhalten, z.B. ist die Benutzung von Radfahranlagen Pflicht sowie das 0,8‰-Limit einzuhalten. Zusätzlich gilt grundsätzlich ein Verbot des Nebeneinanderfahrens (Ausnahmen vorhanden: z. B. Radweg). Grundsätzlich darf dort gefahren werden wo man als Radfahrer auch fahren darf: alle Radfahranlagen (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg), Fahrradstraße, Wohnstraße, Begegnungszone, alle sonstigen Fahrbahnen, wo Fahrräder fahren dürfen, Gehsteige und Gehwege nur dann, wenn durch Ortsverordnung ausdrücklich erlaubt (dann nur in Schrittgeschwindigkeit).
Nicht erlaubt:
- alle Fußgängerflächen: Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen, aber auch in Bahnhöfen, Einkaufszentren, Parks,…
- Fahrbahnen, auf denen Radfahren verboten ist, z. B. Autobahn, Autostraße,…
KFV-Tipps für mehr Sicherheit am E-Scooter:
- Tragen Sie einen Helm zu Ihrer Sicherheit! Nutzen Sie öfter einen Leihscooter, lassen Sie es zur Routine werden Ihren Helm gleich in der Früh von zuhause mitzunehmen.
- Passen Sie auf andere Verkehrsteilnehmer auf!
- Die Verkehrsregeln gelten auch für E-Scooterfahrer!
- Üben Sie den Umgang mit dem E-Scooters im verkehrsfreien Raum!
- Seien Sie besonders aufmerksam im Kreuzungsbereich: Nähern Sie sich langsam der Kreuzung und halten Sie sich die Gefahr des „Toten Winkels“ von abbiegenden Fahrzeugen stets vor Augen!
- Machen Sie sich sichtbar! Helle Kleidung und Reflektoren auf der Kleidung und am E-Scooter helfen Ihnen, dass Sie besser gesehen werden!
Nutzen Sie in Wien zu Ihrer Sicherheit vor allem Radwege! Wo sich diese in der Wiener City befinden, finden Sie in der E-Scooter City MAP: