Wien, 11. Oktober 2017. E-Bikes liegen voll im Trend. Um als Fahrrad im Sinne der StVO zu gelten, dürfen diese eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Höhere – eventuell sogar durch Tuning Kits erreichte – Geschwindigkeiten bergen ein Sicherheitsrisiko, warnt das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). Allein im Jahr 2016 verunfallten österreichweit 3.700 Personen mit dem E-Bike so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten.
E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind für verschiedenste Einsatzbereiche erhältlich. So wurde im Jahr 2016 bereits in jedem fünften in Österreich verkauften Fahrrad ein Elektromotor verarbeitet. Für einige Fahrer dürfte die Leistung der E-Bikes aber nicht ausreichen, sie tunen ihr Fahrrad mit speziellen Tuning-Kits. Über die genaue Anzahl an getunten Elektrofahrrädern in Österreich gibt es noch keine verlässlichen Angaben, Erfahrungsberichte aus dem Handel lassen jedoch auf eine hohe Dunkelziffer schließen.
Tuning: Illegaler Eingriff mit weitreichenden Folgen
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem durch Speed-Tuning modifizierten E-Bike nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug. Mit diesem auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen unterwegs zu sein ist eine strafbare Handlung und kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. „Höchstens 600 Watt Leistung und Motorunterstützung bis maximal 25 km/h, das sind die Voraussetzungen, dass ein E-Bike als normales Fahrrad gilt. Stärkere oder schnellere E-Bikes sind je nach Höchstgeschwindigkeit Mopeds oder sogar Motorrädern gleichgestellt.“, erklärt Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im KFV. Anders ausgedrückt: Diese Fahrzeuge benötigen dann einen Versicherungsschutz und Kennzeichen, die Lenker Führerschein und Helm. „Weder Fahrradwege noch die Fahrräder selber (bzw. einzelne Bauteile wie die Bremsen) sind für diese Geschwindigkeiten gebaut bzw. ausgelegt,“ so Kaltenegger.
Höheres Verletzungsrisiko bei E-Bikes
E-Bikes bringen zudem ein höheres Verletzungsrisiko mit sich, als herkömmliche Fahrräder. Gründe hierfür sind mehrschichtig: So verlangt das E-Bike dem Fahrer aufgrund des höheren Eigengewichtes und Tempos größeres technisches Können ab. Vor allem ungeübte Radfahrer unterschätzen die Geschwindigkeit sowie die dadurch freiwerdenden Kräfte, besonders bei Kurvenfahrten sowie während des Beschleunigens und Abbremsens. Schon ein Aufprall mit der für Elektrofahrräder erlaubten maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h ungebremst und ungeschützt gegen ein Hindernis kommt einem Sturz aus 2,5 Metern Höhe gleich. Bei getunten E-Bikes, die Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h erreichen können, entspricht die Kraft des Aufpralls bereits einer Fallhöhe von knapp 10 Metern – ist also vergleichbar mit dem Sturz aus dem 3. Stock eines Gebäudes. Darüber hinaus können andere Verkehrsteilnehmer das Tempo, mit denen E-Bike-Fahrer unterwegs sind, nur schwer einschätzen. Eine gefährliche Kombination – alleine im Jahr 2016 verunfallten österreichweit 3.700 Personen mit dem E-Bike so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Der Anteil an stationären Fällen war bei E-Bike-Unfällen mit 46 Prozent zudem deutlich höher als bei Unfällen mit herkömmlichen Fahrrädern (31 Prozent), die Verletzungsschwere somit tendenziell höher.
Tipps und Tricks für die sichere Fahrt mit dem E-Bike:
- Wer Köpfchen hat, schützt es: Fahrradhelme verhindern schwere Kopfverletzungen. Inzwischen werden sogar Helme speziell für E-Bike Fahrer angeboten.
- Das Gleichgewicht schulen: auch langsame Geschwindigkeiten müssen geübt werden.
- Vorsicht beim Anfahren: die Schubkraft des Elektromotors kann überraschend einsetzen.
- Finger weg vom Tuning – es ist riskant und illegal. Wer legal vom Elektroantrieb mit Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h profitieren möchte, greift besser gleich zu einem S-Pedelec. Das Fahren auf Radwegen ist damit jedoch verboten.
- Fahrroutine entwickeln: nicht nur Fahranfänger, auch Fortgeschrittene profitieren von E-Bike-Kursen.
- Zuerst lesen, dann fahren: vor der Inbetriebnahme des neuen E-Bikes stets die Betriebsanleitung sichten, um sich mit den Funktionen des E-Bikes vertraut zu machen.
- Check & Go: Funktionsprüfung von Reifen, Schaltung, Bremsen, Licht & Co ist ein Muss vor jeder Ausfahrt.