Pyrotechnik-Unfälle fordern 210 Verletzte pro Jahr: KFV warnt vor Rechtsfolgen bei unsachgemäßer Verwendung

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Silvester naht und damit steigt auch die Sorge vor Pyrotechnikunfällen. Bereits die Jahreswechsel 2021/22 und 2022/23 hatten jeweils ein Todesopfer gefordert. Wie die Daten des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV zeigen, müssen im Schnitt pro Jahr 210 Personen nach Pyrotechnikunfällen im Spital behandelt werden. „Wer schuldhaft handelt, dem drohen sogar Freiheitsstrafen“, warnt KFV-Jurist Dr. Armin Kaltenegger, der die bisherige Rechtsprechung analysiert hat.

Wien, 20. Dezember 2023. „Pyrotechnik ist kein Kinderspiel!“ – eine Aussage, der vermutlich kein vernünftiger Mensch widersprechen wird. Und dennoch gehören Kinder und Jugendliche auffallend oft zu den Opfern von Pyrotechnikunfällen, wie die Befragungen von Unfallopfern in ausgewählten Spitälern im Rahmen von KFV IDB-Austria und Hochrechnungen zeigen. Insgesamt wurden in den vergangenen fünf Jahren im Schnitt 210 Personen pro Jahr bei Pyrotechnikunfällen so schwer verletzt, dass sie im Spital oder einer Ambulanz nachbehandelt werden mussten. 15 Prozent der Betroffenen waren Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und 47 Prozent Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren.

Wie die Praxis zeigt, war bei Unfällen mit Toten und Schwerverletzten fast immer unerlaubte Pyrotechnik im Spiel. „Wir warnen eindringlich davor, ungeeignete Pyrotechnik an Kinder, Jugendliche und andere unbefugte Personen weiterzugeben oder zu verkaufen“, appelliert Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Bereiche Recht und Normen sowie Eigentumsschutz im KFV. Der Jurist verweist auf einen Fall aus der jüngeren Rechtsprechung: Das Ungewöhnliche daran ist, dass hier nicht jemand wegen unsachgemäßen Hantierens mit Pyrotechnik verurteilt wurde, sondern ein Händler, der an einen Minderjährigen eine Kugelbombe verkauft hat, wobei dieser bei der Anwendung schwere Kopfverletzungen mit Todesfolge erlitten hat. Dr. Kaltenegger erklärt dazu: „Der Händler wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt, 4 Monate davon sogar unbedingt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, stellt aber vermutlich auch so ein mahnendes Beispiel für andere Händler dar“.

KFV-Video: Sprengung einer Schaufensterpuppe

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Um auf die Verletzungsgefahren mit illegaler Pyrotechnik aufmerksam zu machen, hat das KFV an einer Schaufensterpuppe Testsprengungen durchführen lassen © KFV/Michael Ritter

Bedingte Freiheitsstrafen wegen Todesfall nach illegalem Import aus Tschechien

Immer wieder führen vor allem folgende Fehler zu schweren Unfällen: „illegaler Import“, Missachtung der Warnhinweise“, „keine ausreichenden Fachkenntnisse“, „Herstellung einer nicht fachgerechten Abschusskonstruktion“ und „Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände“. Ein Fall aus der Rechtsprechung steht exemplarisch dafür, dass illegale Importe von Kugelbomben (Kategorie F4) aus Tschechien nicht nur schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können, sondern auch schwere rechtliche Konsequenzen. In diesem Fall wurden drei Täter wegen grob fahrlässiger Tötung zu jeweils acht bzw. zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Prävention könnte Brände verhindern

Mag. Christian Eltner, Generalsekretär vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) betont neben den erheblichen Unfallgefahren für die Menschen, auch die nicht unerhebliche Brandgefahr, die durch die Verwendung von Feuerwerkskörpern ausgeht: „Brände durch Pyrotechnik machen zwar nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der Brandschäden in Österreich aus, aber diese Bedrohung ist völlig unnötig, weil sie durch Prävention sehr gut verhindert werden kann“.

„Wir warnen eindringlich davor, ungeeignete Pyrotechnik an Kinder, Jugendliche und andere unbefugte Personen weiterzugeben oder zu verkaufen“

Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht- und Normen im KFV
Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht- und Normen sowie Eigentumsschutz im KFV©KFV

Tipps für die sichere Verwendung von Pyrotechnik

  • Lesen Sie die Gebrauchsanleitungen! Eine ganz kurze Lektüre kann Ihnen stundenlange Behandlungen in der Notaufnahme ersparen.
  • Achten Sie auf Kennzeichnungen! Kaufen Sie Feuerwerksartikeln nur im Fachhandel und achten Sie auf Einhaltung der vorgeschriebenen Kennzeichnung:
    • Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen und Tortensprüher) ist ab 12 Jahren erlaubt;
    • Kategorie F2: minderstarke Raketen, wie z.B. Feuerwerksraketen und Sonnenräder sind ab 16 Jahren erlaubt; stärkere Raketen ab 18 Jahren.
    • Zudem müssen pyrotechnische Gegenstände über das CE-Kennzeichen, Registrierungsnummer und die spezifische Kennzeichnung samt deutscher Gebrauchsanweisung verfügen.
    • „Schweizerkracher“ und „Piraten“ dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Beachten Sie das Verbot des Versandhandels von pyrotechnischen Gegenständen an Letztverbraucher! Wer sich pyrotechnische Artikel zusenden lässt, kann sich nach der GewO 1994 strafbar machen.
  • Lagern Sie Raketen sicher! Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper bis Silvester an einem trockenen, kühlen Ort auf.
  • Abstand halten! Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen (auf der Packung eigens angegebenen) erforderlichen Mindestsicherheitsabstand, der unbedingt eingehalten werden muss.
  • Achten Sie auf sichere Startmöglichkeiten! Verwenden Sie keine einzelnen Flaschen als Startrampen für Ihre Raketen und stecken Sie diese nicht einfach in die Erde! Flaschen in einer Flaschenkiste sind eine gute Startbasis!
  • Blindgänger kein zweites Mal zünden! Versuchen Sie niemals einen Blindgänger erneut zu zünden oder sofort nachzusehen, was denn schiefgelaufen ist. Er könnte verspätet zünden!
  • Stellen Sie Feuerlöscher oder Wasserkübel bereit, um im Fall des Falles gerüstet zu sein.
  • Vollständig ausgebrannte Feuerwerksreste können nach einer vollkommenen Abkühlung über den Restmüll entsorgt werden.

Tipps für das sichere Zusehen

  • Halten Sie Abstand vom Geschehen. Bleiben Sie in größerer Entfernung und halten Sie sich niemals in der Schussrichtung der Raketen auf!
  • Handtaschen unbedingt geschlossen halten! Achten Sie auf Kapuzen, denn Raketen können Kleidung und Taschen entzünden.
  • Fenster und Türen unbedingt schließen! Fehlgeleitete Raketen können Brände verursachen, lagern Sie deswegen auch keinerlei brennbare Materialien in unmittelbarer Nähe des Hauses oder auf Balkonen.

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