Wien, 23. Februar 2018. Im Jahr 2016 verunglückten 2.865 Kinder auf Österreichs Straßen, beinahe jedes zweite Kind als Mitfahrer in einem PKW. Die richtige Kindersicherung beeinflusst bei diesen Unfällen wesentlich die Unfallschwere. „Im Rahmen einer aktuellen Feldbeobachtung mussten wir immer wieder feststellen, dass Kinder als Mitfahrer im PKW nicht richtig oder sogar gar nicht gesichert sind. Beinahe jedes zweite Kind war bei dieser Erhebung falsch gesichert. Besonders häufig kommt vor, dass die beobachteten Kinder unter dem Gurt zu dick angezogen sind“, erklärt Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. „Aber auch verdrehte Gurte und zu kleine Kindersitze beobachten wir regelmäßig.“
Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht sind Vormerkdelikte
Die Kindersitzpflicht gilt in Österreich seit dem Jahr 1994. Diese besagt, dass jedes Kind unter 14 Jahren, welches kleiner als 150cm ist, mit einer Kinderrückhalteeinrichtung gesichert werden muss. Bei größeren Kindern ist die Sicherung mittels Sicherheitsgurt ausreichend. Die Österreicher schätzen ihr eigenes Wissen zu diesen gesetzlichen Bestimmungen recht gut ein: Im Rahmen einer KFV-Befragung unter mehr als 400 Erziehungsberechtigten gaben 83 Prozent der Befragten an, die aktuell gültigen Bestimmungen zur Sicherung von Kindern in PKWs gut bzw. eher gut zu kennen. Allerdings wussten zugleich 6 von 10 Befragten nicht, ab welcher Körpergröße ein Kind keine Kinderrückhalteeinrichtung mehr benötigt. Etwas mehr als ein Drittel der Befragten wusste zudem nicht bzw. nur ungefähr, welcher Kindersitz für ihr Kind der Richtige ist.
Rechtliche Bestimmungen im Überblick:
Ist der Sitz eines Kfz (ausgenommen sind Omnibusse) mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet, so müssen:
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, mit einer Rückhalteeinrichtung gesichert werden, die hrer Größe und ihrem Alter entspricht,
Kinder unter 14 Jahren, die größer als 150 cm sind, mit dem Sicherheitsgurt gesichert werden. Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ein höhenverstellbarer 3-Punkt-Gurt ohne Kindersitz verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft.
Die Verwendung von rückwärtsgerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf dem Beifahrersitz ist bei aktivem Frontairbag verboten. Wenn der Airbag ausgeschaltet wird, ist die Verwendung von rückwärtsgerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen aber erlaubt.
Nähere Informationen zum Thema Kindersitz:Folder Lebensretter Kindersitz