Seit 5 Jahren können in Österreich Begegnungszonen errichtet werden. Nun hat das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) die Auswirkungen von Begegnungszonen auf das Verkehrsgeschehen sowie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer detailliert untersucht.
Wien, 29. Juni 2018. Seit 2013 haben Städte und Gemeinden in Österreich die Möglichkeit, Begegnungszonen zu verordnen. Seither wurden österreichweit bereits rund 120 Begegnungszonen errichtet. Das KFV hat sich nun 12 Begegnungszonen in ganz Österreich näher angesehen und dabei umfassende Analysen hinsichtlich des Verkehrsgeschehens und der Sicherheit durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass sich Begegnungszonen sehr gut als Instrument zur Verkehrsberuhigung in belebten Straßenräumen eignen. „In den untersuchten Begegnungszonen wurde ein wesentlich geringeres Geschwindigkeitsniveau als in Tempo-30-Zonen gemessen. Die gefahrene Geschwindigkeit lag zumeist im Bereich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20 bzw. 30 km/h“, erläutert Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. „Dass sich Begegnungszonen an geeigneten Verkehrsflächen positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken, ist unbestreitbar.“ Wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Begegnungszone ist eine durchdachte Straßenraumgestaltung. Die Wahl der Linienführung, Möblierung, Zonierung des Straßenraums sowie die Sichtverhältnisse sind hier entscheidende Faktoren.
Konflikte in Begegnungszonen sehr selten
Unabhängig davon ob eine Begegnungszone stark oder weniger stark frequentiert wird: Zu Konflikten zwischen Pkw-Lenkern und Fußgängern kommt es nur selten. Von insgesamt 7.335 Querungen von Fußgängern wurden 74 als Konflikte eingestuft – dies entspricht etwa einem Prozent. Und auch subjektiv wird die Sicherheit in Begegnungszonen von den verschiedenen Verkehrsteilnehmern als sehr hoch eingeschätzt. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung des KFV. Zusätzlich wurde festgestellt, dass nicht alle Begegnungszonen miteinander vergleichbar sind, sondern sich 3 Arten von Begegnungszonen unterscheiden lassen: Begegnungszonen auf Plätzen, auf langgestreckten Straßen und Straßen mit schmalem Querschnitt. Auf Plätzen und in Straßen mit schmalen Querschnitten zeigte sich bei den Beobachtungen ein weitgehend homogener Verkehrsablauf und ein gut funktionierendes Miteinander der Verkehrsteilnehmer. In Begegnungszonen in langgestreckten Straßen sind das erwünschte Geschwindigkeitsniveau und Interaktionsverhalten hingegen deutlich schwieriger herbeizuführen. Hier spielt die Gestaltung der Begegnungszone eine zentrale Rolle: Der Einsatz geschwindigkeitsreduzierender Gestaltungselemente, ausreichende Sichtverhältnisse und der Verzicht auf durchgehende Längsparkstreifen können in Begegnungszonen dieses Typs zu einer regelkonformen Benützung durch die Verkehrsteilnehmer beitragen.
Begegnungszonen in Österreich
Im Zuge einer Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung im Jahr 2013 wurde die Begegnungszone als neue Form der Verkehrsorganisation eingeführt. In Begegnungszonen können Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Die Fahrzeuglenker sind bei der Benützung einer Begegnungszone zu besonderer Rücksichtnahme aufgefordert: Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden, jedoch dürfen auch Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern. Im Regelfall gilt für alle Fahrzeuglenker eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Begegnungszonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist in Begegnungszonen nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Die vollständige Publikation „Gegenüberstellung von Begegnungszonen bezüglich Verkehrssicherheitsparametern“ kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.kfv.at/forschung/verkehrssicherheit/fachpublikationen
Die Presseaussendnung zum download:
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