Tempo, Tuning, Alkohol – Damit bereiten E-Scooter Sicherheitssorgen

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Gemeinsames Pressegespräch der Landesverkehrsabteilung Wien und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit: E-Scooter im Straßenverkehr.

Anlässlich eines Pressegesprächs wurden von der Landesverkehrsabteilung Wien (LVA) und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) rechtliche Informationen, polizeiliche Erfahrungen aber auch Verhaltenstipps zur Steigerung der Verkehrssicherheit rund um das Thema E-Scooter präsentiert.

Ob gekauft oder als Leihgerät E-Scooter erfreuen sich besonders im urbanen Bereich großer Beliebtheit. Eine Entwicklung, die sich nicht nur in der Anzeigenstatistik, sondern auch im Unfallgeschehen widerspiegelt. Denn zahlreiche Nutzer halten sich – sei es bewusst oder aus Unkenntnis – nicht an die geltenden Regeln.

Aktuell verzeichnet die Wiener Polizei einen massiven Anstieg von Verkehrsunfällen mit Personenschäden mit E-Scooter-Beteiligung. Während es im gesamten Jahr 2021 159 derartige Unfälle gab, wurden von Januar bis Juli 2022 bereits 169 Unfälle erfasst. Dazu kommen noch jene Unfälle, bei denen E-Scooterfahrer ohne Fremdeinwirkung stürzen oder bloßer Sachschaden entsteht.

Um als Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung zu gelten, dürfen E-Scooter eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h und eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten. „Das bedeutet jedoch nicht, dass man immer und überall so schnell fahren darf. Das gefahrene Tempo muss stets der Situation angepasst sein, darüber hinaus gilt es, in Wohnstraßen, Fußgänger- und Begegnungszonen die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten“, gibt Oberst Thomas Losko, Leiter der Landesverkehrsabteilung Wien beim Pressegespräch zu bedenken.

Wie Geschwindigkeitsmessungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit von mehr als tausend E-Scootern in Wien zeigen, sind Tempoüberschreitungen jedoch gerade in sensiblen Bereichen mit niedrigen Tempolimits an der Tagesordnung. „In Begegnungszonen überschreiten 39 Prozent der E-Scooter das 20 km/h-Limit, in Fußgängerzonen sind es sogar überwältigende 98 Prozent, die sich nicht an die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) halten“, so KFV-Direktor Dr. Othmar Thann.
Dabei kann gerade in Bereichen mit starkem Fußgängerverkehr überhöhte Geschwindigkeit in Kombination mit Bedienungsunsicherheiten zur Gefahrenquelle für schwächere Verkehrsteilnehmende werden. „Ein Unterschied von 5 km/h in der Ausgangsgeschwindigkeit machen bei einer Notbremsung einen großen Unterschied: Beträgt der Anhalteweg bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h noch 9,5 Meter, verlängert er sich bei 25 km/h um 36 Prozent auf 12,9 Meter – und ist damit oftmals zu lang, um noch rechtzeitig vor einem Hindernis oder einem anderen Verkehrsteilnehmenden anhalten zu können“, warnt Thann.
Ein ungebremster Aufprall mit 25 km/h entspricht einem Sturz kopfüber von einem 2,5 Meter hohen Baum direkt auf Beton. Dennoch trägt aktuell nur rund jeder zehnte E-Scooterfahrer (11%) in Wien einen Helm. Zum Vergleich: Die Helmtragequote bei Radfahrenden beträgt in Wien 38 Prozent.

Die Wiener Polizei ist derzeit auch immer wieder mit E-Scooterfahrern konfrontiert, deren Geräte deutlich schneller fahren als die erlaubten 25 km/h. Vor allem im Ausland oder im Internet erworbene Geräte sind bauseitig oft mit einer höheren Leistung, als in Österreich erlaubt, zugelassen. Doch auch das bewusste Tuning von E-Scootern kommt immer häufiger vor. Der schnellste, bislang von der Polizei gemessene und angehaltene E-Scooterfahrer war mit einer Geschwindigkeit von 102 km/h unterwegs.
Technische Umbauten sind per se nicht verboten. Sollten durch die Umbauten aber technische Voraussetzungen erreicht werden, die die eines E-Scooters überschreiten (max. 25 km/h und 600 Watt) so hat man mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.

Die Landesverkehrsabteilung Wien führt seit geraumer Zeit gezielt Schwerpunktaktionen durch, um hier einerseits bei fehlendem Wissen rechtlich zu informieren und durch proaktives Agieren präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsunfällen zu setzen, andererseits aber auch bei drastischen Übertretungen Anzeigen zu legen.
„Im laufenden Jahr gab es in Wien 1283 Organmandate und 1491 Anzeigen in Zusammenhang mit E-Scootern, darunter 261 gegen alkoholisierte Lenker und 205 gegen Suchtmittellenker“, berichtet Oberst Losko.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss war gemeinsam mit der Missachtung des Rotlichtes eine der häufigsten Übertretungen von E-Scooternutzern. Die Alkoholgrenze, wenn man einen E-Scooter lenkt, liegt wie bei der Benutzung von Fahrrädern bei 0,8 Promille.

Für E-Scooterfahrer und all jene, die es noch werden wollen, hat das KFV ein Erklärvideo produziert, das die wichtigsten Verhaltensregeln übersichtlich zusammenfasst.
Das Video ist via YouTube abrufbar: https://youtu.be/H8IOsvK6HtI.