Dos und don’ts beim E-Scooterfahren

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Das KFV hat in einer aktuellen Beobachtung umfassende Details zur Fortbewegung von E- Scooter-Fahrern erhoben. Das Ergebnis: Besonders in Hinblick auf das Geben von Handzeichen und das korrekte Parken und Abstellen herrscht nach wie vor Aufklärungsbedarf. Bei der Wahl der Infrastruktur sind zwar Verbesserungen zu bemerken, doch noch immer fahren zu viele E-Scooter-FahrerInnen verbotenerweise auf dem Gehsteig. Neben infrastrukturellen Maßnahmen wie dem Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und einer Intensivierung der Kontrollen und Sanktionen empfiehlt das KFV verstärkte Bewusstseinsbildung.

15 Prozent der beobachteten E-Scooter-Fahrer fuhren verbotenerweise auf dem Gehsteig. Der Anteil der Gehsteigfahrten ist somit insgesamt zwar zurückgegangen (2019: 34 Prozent), jedoch immer noch deutlich zu hoch. Vor allem wenn keine Radinfrastruktur vorhanden ist, rollen viele E-Scooter Fahrer gesetzeswidrig auf dem Gehsteig (2021: 43 Prozent, 2019: 49 Prozent). Bei Vorhandensein eines Radweges benutzen hingegen nur 9 Prozent (2019: 23 Prozent) der E-Scooter-Fahrer den Gehsteig. „Das Vorhandensein einer sicheren Radinfrastruktur ist auch für E-Scooter Fahrer essenziell – idealerweise in Form eigener Radfahranlagen oder einer Reduktion der Kfz-Geschwindigkeiten auf maximal 30 km/h,“ so Dipl. Ing Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV.

Nur eine Minderheit der E-Scooter Fahrer (2 Prozent) gibt das verpflichtende Handzeichen zur Anzeige einer Fahrtrichtungsänderung (2019: 1 Prozent).

Die Helmtragequote ist nach wie vor gering und liegt aktuell bei 2 Prozent (2019: 3 Prozent).

In 2 Prozent aller Fälle wurde entgegen den geltenden Regeln eine weitere Person auf dem E-Scooter transportiert (2019: 3 Prozent).

Schlecht geparkte E-Scooter als Stolperfalle

Das ungeordnete Abstellen von E-Scootern ist nicht nur ärgerlich, schlecht geparkt können E- Scooter schnell zur Stolperfalle werden. „Unsere Begehungen haben ergeben, dass mehr als die Hälfte aller E-Scooter (54 Prozent) im städtischen Bereich auf Gehsteigen abgestellt werden. Das ist zwar grundsätzlich möglich – allerdings waren 20 Prozent davon auf schmalen Gehsteigen abgestellt, wo das Abstellen lt. StVO verboten ist. Rund jeder zehnte E-Scooter (10 Prozent) stellte zudem eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer dar – besonders für seh- und gehbehinderte Personen sind Hindernisse dieser Art ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Hier ist mehr Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer untereinander gefragt“, so Robatsch.

Dos und don’ts beim E-Scooterfahren

Für E-Scooterfahrer und all jene, die es noch werden wollen, hat das KFV ein Erklärvideo produziert, das die wichtigsten Verhaltensregeln übersichtlich zusammenfasst.