Genau 25 Jahre ist es her, am 1. Juli 1999, dass das Handyverbot am Steuer in Österreich in Kraft getreten ist. Dieses Verbot hat entscheidend dazu beigetragen, die Unfallgefahren auf unseren Straßen zu verringern und unzählige Leben zu retten.
Erlaubt:
- Telefonieren (inkl. Annahme und Tätigen von Anrufen) nur mit (fixer oder mobiler) Freisprecheinrichtung.
- Verwenden des Handys als Navigationsgerät, jedoch nur mit fixer Halterung. Adresseingabe nur vor der Fahrt.
- Musikhören über das Handy ohne Manipulation am Gerät
Verboten:
- Auf Handy, Smartwatch & Co: SMS, Emails, Postings, etc. lesen, schreiben, senden, prüfen, Internetsurfen, Fotografieren, Filmen, aktives Anstecken zum Laden, Videos schauen.
- Handynutzung beim Halten vor der Stopp-Tafel oder roten Ampel; man befindet sich im fließenden Verkehr.
- Handy zwischen Kopf und Schulter fixieren.
- Verstöße werden mit empfindlichen Strafen geahndet, die mindestens € 100,- (Organstrafverfügung) betragen.
Was macht das Handy am Steuer so gefährlich?
Ein (Kraft-)Fahrzeug lenken und gleichzeitig das Handy nutzen – eine gefährliche Kombination! Dies kann zu einem meterlangen Blindflug führen: 1 Sekunde Blickabwendung reicht bei 50 km/h bereits für 15 Meter Wegstrecke!
Unaufmerksamkeit und Ablenkung sind Unfallursache Nummer 1!
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung lässt das Unfallrisiko für Lenkende etwa um das Vier- bis Fünffache, das Schreiben von Textnachrichten sogar um das 23-fache ansteigen. Konzentrationsmäßig lässt sich die Handynutzung am Steuer deshalb durchaus mit alkoholisiertem Lenken vergleichen.
Was sind typische Konsequenzen der Handynutzung am Steuer?
- Geringere Rücksichtnahme auf ungeschützte Verkehrsteilnehmende wie (querende) Fußgänger*innen, Anhaltebereitschaft vor Schutzweg sinkt
- Ungenaue Fahrzeugsteuerung sowie übertriebene und verspätete Lenkradbewegungen
- Verzögerte Reaktionszeiten, besonders beim Bremsen oder beim Erkennen des Verlangsamen eines vorausfahrenden Fahrzeugs
- Auffahrunfälle sind häufiger.
- Fehlverhalten beim Blinken
- Gesteigerte Herzfrequenz
- Erhöhte Unfallgefahr auch nach Beendigung eines Gesprächs (Nachwirkung des Gesprächsinhalts)
Meilensteine des Handyverbots auf Österreichs Straßen
- 01.07.1999: Telefonierverbot ohne Freisprecheinrichtung beim Lenken eines Kfz
- 31.03.2013: Telefonierverbot ohne Freisprecheinrichtung beim Radfahren
- 09.06.2016: Verbot jeglicher Handhabung des Handys beim Lenken eines Kfz
- 14.01.2017: Nutzung von Beweisfotos aus automatisierter Überwachung zur Bestrafung
- 01.07.2017: Aufnahme in den Deliktskatalog für Probeführerscheinbesitzer*innen
- 01.05.2023: Empfindliche Anhebung der Strafhöhen
FAQ: Mythen und Fakten
Mythos: „Mit Beifahrenden zu sprechen ist genauso gefährlich.“
Fakt: Nicht unbedingt! Beifahrende können auf die Verkehrssituation reagieren und das Gespräch pausieren.
Mythos: „Freisprecheinrichtungen machen das Telefonieren sicher.“
Fakt: Auch mit Freisprecheinrichtung bleibt die Ablenkung hoch, aber die Hände bleiben frei. Vorteilhaft sind sprachgesteuerte Freisprecheinrichtungen, denn bspw. verursacht auch eine aktive Anwahl eine Blickabwendung von mind. 5 Sekunden.
Mythos: „Im Stau darf ich mein Handy nutzen.“
Fakt: Nein, aufgrund der Judikatur der Verwaltungsgerichte und des VwGH. Diese haben den etwas unklaren Gesetzeswortlaut hier streng interpretiert.